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Der Kündigungs-Button
  • Ein Klick und der Vertrag ist gekündigt – wenn er im Internet geschlossen wurde.
  • Foto: (c) dpa

Rente, Mindestlohn, Kündigungs-Button: Was sich heute alles ändert

Die Renten steigen, der Mindestlohn auch und wer einen Vertrag im Internet geschlossen hat, kann ihn künftig leichter kündigen. Ein MOPO-Überblick über die wichtigsten Änderungen im Juli:

Wegfall der EEG-Umlage:

Nach gut 20 Jahren fällt die sogenannte EEG-Umlage weg. Hierbei handelt es sich um die Ökostromumlage zur Förderung erneuerbarer Energien, die Kunden über die Stromrechnung zahlen. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung unter dem Strich zwar keine sinkenden Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.

Ende der Corona-„Bürgertests“:

Das Angebot kostenloser Schnelltests für alle endet. Gratis bleiben „Bürgertests“ nur für bestimmte Risikogruppen: Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten. In der Regel werden nun drei Euro aus eigener Tasche pro Test fällig.

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Pfand auf Sektdosen & Co.:

Eigentlich gilt seit 1. Januar eine Pfandpflicht für fast alle Pfandflaschen und Dosen, etwa auch für Mischgetränke, Sekt oder Wein aus Dosen. Zu heute endet aber die Übergangsfrist, in der Supermärkte diese noch ohne Pfand verkaufen durften (mehr auf S. 7).

Erklärung zur Grundsteuer:

Sie muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden: Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb von Juli an bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben – mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wohl erst 2025.

Erhöhung der Renten:

Gute Nachrichten gibt es für die 21 Millionen Rentner:innen in Deutschland: Im Westen steigen die Renten zum 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Verbesserungen gibt es auch für Menschen, die seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen. So erhalten künftig diejenigen Zuschläge, die von 2001 bis 2018 in Erwerbsminderungsrente gingen.

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Pakete werden teurer:

Das Verschicken von Paketen per DHL wird ab heute teils teurer. So kostet ein Zwei-Kilo-Paket, dessen Marke online erhältlich ist, nun 5,49 Euro und damit 50 Cent mehr. Bei Sendungen ins Ausland bleiben die Gebühren teilweise konstant, teilweise verdoppeln sie sich fast, etwa bei schwereren Paketen in die USA.

Kündigungs-Button:

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zum Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen wieder loswerden können.

Mindestlohn steigt:

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli auf 10,45 Euro je Stunde von bisher 9,82 Euro. Das ist ein Zuwachs von gut sechs Prozent. Zum 1. Oktober soll er dann auf 12 Euro pro Stunde steigen.

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Weniger Hartz-IV-Sanktionen:

Arbeitssuchende müssen bis Mitte 2023 weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Für ein Jahr soll die Möglichkeit ausgesetzt werden, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Etwa, wenn zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Bei wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen drohen allerdings auch künftig Kürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes.

Rücknahme von Elektroaltgeräten:

Die Pflicht zur Rücknahme alter Elektrogeräte wird am 1. Juli ausgeweitet. Dann sind zum Beispiel auch Supermärkte und Discounter davon betroffen, wenn sie solche Geräte mehrmals im Jahr anbieten.

Tabaksteuer:

E-Zigaretten werden vom 1. Juli an in die Tabaksteuer einbezogen, so dass die Preise der Inhaltsstoffe, sogenannter Liquids, steigen dürften.

Mobilfunk:

Eine neue EU-Verordnung bringt Verbesserungen für Mobilfunkkunden. Sie sollen ab Juli im EU-Ausland dieselben Dienstleistungen nutzen können wie zu Hause – soweit im besuchten Mitgliedstaat dieselben Netze und Technologien zur Verfügung stehen. (km/dpa)

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