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Schnelltest
  • Auch in Apotheken gibt es Schnelltests nur noch unter bestimmten Umständen.
  • Foto: dpa

Corona-Tests – wer sie ab heute noch kostenlos bekommt

Mal eben kostenlos auf Corona testen – damit ist erstmal Schluss. Schnelltests auf Staats- und damit Steuerzahlerkosten soll es ab Donnerstag nur noch für bestimmte Gruppen geben. Andere müssen drei Euro zahlen.

Was ändert sich grundsätzlich? Bisher hatte jeder – auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testbescheid, der meist direkt aufs Smartphone kommt und als Nachweis genutzt werden kann. Das kostenlose Angebot wird jetzt, bis auf Ausnahmen, „ausgesetzt“, wie es im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die neue Corona-Testverordnung heißt, der vergangene Woche bekannt wurde. Die überarbeitete Verordnung und die neuen Regeln sollen laut Ministerium am Donnerstag in Kraft treten.

Corona: Diese Menschen bekommen weiter gratis Tests

Zu denjenigen, die sich weiterhin zum Nulltarif testen lassen können, zählen Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung bekommen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Auch Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken sollen sich weiterhin kostenlos testen lassen können. Das gilt dem Entwurf zufolge ebenso für Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können.

Corona: Wer die Schnelltests bezahlen muss

Die Drei-Euro-Tests sind für Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen „Veranstaltung in einem Innenraum“ am selben Tag gedacht. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung zu treffen.

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Aber halt, da kann ja jeder behaupten, „ich will meine kranke Oma besuchen“. Wie soll das kontrolliert werden? Dazu heißt es in der Begründung zum Verordnungsentwurf, solche Besuche müssten glaubhaft gemacht werden. Beim Drei-Euro-Test muss zum Beispiel grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Ob das potenzielle Betrüger ausreichend abschreckt, wird sich zeigen. Als Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden. Beim Angehörigenbesuch oder der Familienfeier wird es mit Belegen naturgemäß schwierig.

Corona-Schnelltest: Welche Nachweise werden verlangt?

Wie bisher muss ein „amtlicher Lichtbildausweis“ vorgelegt werden. Nur haben viele Kinder bis fünf – für die es weiterhin Gratistests gibt – noch gar keinen Ausweis oder Kinderreisepass, kritisiert etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung. In der Praxis dürfte es so laufen, wie vom Gesundheitsministerium bisher schon empfohlen: Für Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen. Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für einen Gratistest verwenden. Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor. (dpa)

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