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  • Alexander Gauland (AfD)
  • Foto: imago images/Christian Spicker

Polit-Hammer: AfD wird nun bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet

Berlin –

Politischer Hammer: Die AfD wird nun bundesweit als Verdachtsfall für den Verfassungsschutz eingestuft. Das melden mehrere Medien, darunter der „Spiegel“ und die „Süddeutsche“.

Den Berichten zufolge wird die Partei ab sofort als Rechtsextremismus-Verdachtsfall geführt und entsprechend vom Verfassungsschutz beobachtet. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur setzte der Präsident der Behörde, Thomas Haldenwang, die Landesämter für Verfassungsschutz darüber am Mittwoch in einer internen Videokonferenz in Kenntnis. 

AfD wollte Bekanntmachung des Verdachtsfalls verhindern

Die Einstufung sollte bereits im Januar erfolgen, berichtet die „Süddeutsche“. Allerdings reichte die AfD demnach Eilanträge und Klagen ein – ohne Erfolg.

Allerdings: In einem in Köln geführten Verfahren hat die AfD erstritten, dass der Verfassungsschutz derzeit nicht offiziell bekanntgeben darf, die Partei zu beobachten, heißt es in den Berichten. 

Auf eine Anfrage des „Spiegel“ wollte die Behörde den Schritt denn auch nicht bestätigen. „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, sagte eine Sprecherin dem Nachrichtenmagazin.

Verfassungsschutz wartet Verfahren ab

Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem werde der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekanntzugeben, ob er die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.

Das Gericht stellte daraufhin fest, angesichts der vom Bundesamt für Verfassungsschutz abgegebenen Erklärungen könnte sich eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln während der Dauer des Eilverfahrens lediglich auf die einfachen Mitglieder der Partei auswirken.

Darum wird die AfD nun vom Verfassungsschutz beobachtet

Wie „Spiegel“ und „Süddeutsche“ weiter berichten, soll Grundlage für die Beobachtung  ein rund 1000 Seiten langes Gutachten sein. Dafür hatten Juristen und Rechtsextremismus-Experten des Verfassungsschutzes seit Anfang 2019 zahllose Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen.

Das Gutachten liefert demnach Anhaltspunkte dafür, dass die Partei immer wieder gegen essenzielle Pfeiler des deutschen Grundgesetzes verstößt, etwa gegen das Demokratieprinzip und die Garantie der Menschenwürde. Als Belege werden Auszüge aus mehreren hundert Reden und Äußerungen von Funktionären aller Parteiebenen geführt.

Eine Partei, die im Bundestag sitzt, wird vom Verfassungsschutz beobachtet

Die Einstufung ist bemerkenswert, da es sich bei der AfD nicht um eine kleine Splitterpartei oder eine Untergrund-Organisation handelt, sondern um eine Partei, die im Bundestag sitzt.

Zuvor waren bereits einzelne Landesverbände ins Visier der Verfassungsschützer geraten: In Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen wird die AfD bereits beobachtet. (mik)

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