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Die Luft wird dünner: Bald wird gesamte AfD vom Verfassungsschutz beobachtet

Berlin –

Geht es der AfD nun endgültig an den Kragen? Laut eines „Spiegel“-Berichtes rückt eine bundesweite Beobachtung der gesamten AfD durch den Verfassungsschutz immer näher. Die Entscheidung soll demnach im Januar fallen. Der „Flügel“ um den Thüringer Landeschef Björn Höcke wurde bereits im Frühjahr als „erwiesen extremistisch“ eingestuft.

Bei der Innenministerkonferenz habe der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, erläutert, dass der Einfluss des eigentlich aufgelösten völkischen „Flügels“ in der AfD größer geworden sei.

In Ost-Deutschland wird die AfD bereits beobachtet

Dies habe sich zuletzt auch beim Bundesparteitag im nordrhein-westfälischen Kalkar gezeigt, bei dem das Lager der Rechtsaußen fast die Hälfte der Delegierten hinter sich gehabt habe. Der Verfassungsschutz hatte bereits im Frühjahr den „Flügel“ um den Thüringer Landeschef Björn Höcke als „erwiesen extremistisch“ eingestuft. In mehreren ostdeutschen Bundesländern werden die AfD-Landesverbände bereits von den Verfassungsschutzämtern beobachtet.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), sagte am Freitag mit Blick auf die AfD, die Innenminister hätten auch darüber gesprochen, „ob es gegebenenfalls Bestrebungen gibt, die Demokratie von innen, auf parlamentarischem Wege, auszuhöhlen.“

Verfassungsschutz darf nun Informanten auf Partei-Umfeld anheuern

Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen sprach von einer „politisch gewünschten Beobachtung“. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Während sich in der AfD für jedermann erkennbar bürgerlich-konservative Kräfte auf ganzer Breite durchsetzen, erzählt Herr Haldenwang wider besseren Wissens, dass der Einfluss des sogenannten völkischen Lagers steige.“ Dies sei offenkundig falsch und werde rechtlich nicht haltbar sein.

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Eine Einstufung als Verdachtsfall erlaubt dem Verfassungsschutz den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Das heißt, dass zum Beispiel Informanten aus dem Umfeld der Partei angeheuert werden dürfen. (dpa)

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