CSD: Ministerium hisst rechtswidrig Regenbogenflagge
Flaggenstreit zwischen zwei Ministerien: Vor dem Bundesfamilienministerium weht seit dem Jahrestag des „Christopher Street Day“ am 28. Juni die sogenannte Progress-Regenbogenflagge. Aber: Das für die Beflaggung von Bundesgebäuden zuständige Bundesinnenministerium (BMI) hatte zuvor darauf hingewiesen hat, dass es eigentlich keine Genehmigung für diese Version der Flagge gibt.
Beide Ministerien bestätigten am Dienstag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht von „Achtung, Reichelt!“, dem Youtube-Kanal des ehemaligen „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt. Die Progress-Regenbogenflagge, die vor dem Ministerium weht, enthält weitere Streifen in mehreren Farben, die in Dreiecksform aufgebracht sind, und zusätzlich einen Punkt. Sie soll damit unter anderem auch für die Belange von Trans- und Inter-Personen stehen. Damit setzt sie sich von der normalen Regenbogenflagge ab.
Progress-Regenbogenflagge gehisst: Streit zwischen Ministerien
Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte in einem Schreiben vom 6. April unter anderem an Ministerien, Bundestag und Bundesrat das Hissen der traditionellen Regenbogenflagge an Bundesgebäuden genehmigt – aber nicht von der Progess-Regenbogenflagge. Am 13. Juni schickte das SPD-geführte Ministerium dann ein weiteres Schreiben an das von den Grünen geführte Familienministerium.
Darin wurde nach BMI-Angaben darauf hingewiesen, „dass das Hissen weiterer Logo-Flaggen nicht vom BMI-Schreiben vom 6. April 2022 umfasst ist und auch ansonsten nicht genehmigt werden kann“. Eine Sprecherin des Familienministeriums sagte zur Frage, warum diese Fahne statt der Regenbogenfahne gehisst wurde: „Als Gleichstellungsministerium sind wir stolz, dieses Jahr die Progress-Regenbogenflagge zu hissen, um ein Zeichen besonderer Solidarität auch mit allen Trans- und Inter-Personen zu setzen. Damit drückt das Haus unmissverständlich aus, für alle queeren Menschen einzustehen.“ Die Fahne soll den Angaben zufolge noch bis zum 29. Juli vor dem Ministerium wehen.
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Vom Innenministerium hieß es, Beflaggungen, die nicht im Einklang mit dem Beflaggungserlass der Bundesregierung stünden, seien rechtswidrig. Verstöße zögen aber keine Rechtsfolgen nach sich. Man erwarte grundsätzlich, dass sich alle Ressorts an die Regelungen hielten, die im Beflaggungserlass festgelegt seien. (alp/dpa)