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Habeck kommt zum Pressestatement zum Weiterbetrieb der Atomkraftwerke
  • Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) plant, zwei Atomkraftwerke bis April 2023 am Netz zu behalten.
  • Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Habeck: Atomkraftwerke bleiben „wohl“ über Jahresende hinaus am Netz

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geht davon aus, dass die Atomkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim „wohl“ im ersten Quartal 2023 am Netz bleiben. Habeck machte am Dienstag in Berlin deutlich, die Entwicklung am französischen Strommarkt sei deutlich schlechter als prognostiziert. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ über Aussagen von Habeck zum einem wahrscheinlichen AKW-Weiterbetrieb bis Mitte April 2023 berichtet.

Mehr als die Hälfte der französischen Atomkraftwerke sei nicht am Netz – es fehlten daher Strommengen, die Deutschland zum Teil mit Strom aus Gaskraftwerken ausgleiche. Entwickle sich die Lage in Frankreich schlecht, verschärften sich die Stressfaktoren für das deutsche Stromsystem.

Emsland: Atomkraftwerk wird wie geplant abgeschaltet

Habeck verwies auf einen französischen Stresstest des dortigen Übertragungsnetzbetreibers. Dies seien auch die Annahmen der französischen Regierung. „Als für die Energiesicherheit verantwortlicher Minister muss ich daher sagen: Wenn diese Entwicklung nicht noch in ihr Gegenteil verkehrt wird, werden wir Isar 2 und Neckarwestheim im ersten Quartal 2023 am Netz lassen.“ Stand heute halte er das für „notwendig“. Die Gespräche mit den Betreibern seien abgeschlossen, es sei ein Eckpunktepapier vereinbart worden.

Habeck hatte Anfang September den Plan für einen möglichen Weiterbetrieb (Reservebetrieb) der beiden Atomkraftwerke angekündigt. Das dritte noch aktive Atomkraftwerk in Niedersachsen (Emsland) soll nicht Teil dieser Notfallreserve sein und fristgerecht zum Jahresende abgeschaltet werden.

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Atomkraftwerke: Habeck plant Weiterbetrieb bis April 2023

Um die Reserve zu ermöglichen, würden die Betreiber „ab sofort alles Erforderliche in die Wege leiten“, damit die Anlagen über den 31. Dezember hinaus bis spätestens zum 15. April 2023 weiter betrieben werden könnten, heißt es aus Ministeriumskreisen.

Die zwischen Habeck und den Betreibern vereinbarten Eckpunkte seien die Grundlage für die nächsten Schritte zur Umsetzung der Einsatzreserve. Dazu wolle die Bundesregierung gesetzliche Regelungsvorschläge erarbeiten. Bis Ende Oktober solle das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. (dpa/mp)

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