Buschmann vs Geywitz: Justizminister beharrt auf Knallhart-Indexmiete
Indexmieten sind in Zeiten der hohen Inflation für viele Mieter ein großes Problem. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will sie deshalb strenger regulieren. Doch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stemmt sich vehement dagegen. Wer gewinnt die Machtprobe auf Dauer?
In Großstädten ist laut Deutschem Mieterbund jeder dritte neu abgeschlossene Mietvertrag ein Index-Mietvertrag. In Hamburg jeder zweite. Und in Berlin sogar 70 Prozent. Diese Verträge erlauben es Vermietern, die Miete jährlich anzuheben. Ausschlaggebend dafür ist der Verbraucherpreisindex, also die Teuerungsrate von etwa 700 Produkten des täglichen Lebens – Indexmieten eingeschlossen! Die vergleichbare Inflationsrate lag zuletzt bei über sechs Prozent.
SPD, FDP: Parteien werden sich bei Indexmiete nicht einig
Geywitz sieht deshalb einen „großen Veränderungsbedarf“. Die SPD fordert eine Obergrenze für Erhöhungen und eine neue Berechnungsgrundlage. Ihr schwebt der so genannte Nettokaltmietenindex vor, der aktuell bei etwa zwei Prozent liegt und ausschließlich auf Grundlage von Mieten berechnet wird.
Doch Buschmann will davon nichts wissen: „Unser Problem bei den Mieten ist doch nicht, dass wir zu wenig Regulierung haben, sondern zu wenig Wohnraum.“ An diesem Mangel würde sich auch durch eine strengere Regulierung von Indexmieten nichts ändern. „Im Gegenteil: Investitionen in den Wohnungsbau sind nur dann attraktiv, wenn eine Vermietung wertstabile Erträge verspricht.“ Wenn die Bundesregierung privates Kapital für den Wohnungsbau mobilisieren wolle, sollte sie nicht das Signal aussenden, „dass da noch mehr Regulierung droht“.
Buschmann stellt sich damit gegen eine breite politische Front. Denn neben Hamburg und Bayern haben ihn auch alle Justizminister der Bundesländer offiziell aufgefordert, einen Mechanismus zur Dämpfung der Index-Mieten zu entwickeln. Diese Forderung hält der FDP-Politiker allerdings für „unfair und unvernünftig“, wie er kürzlich erklärte. Es sei „cherry picking“ (Rosinenpickerei), ausgerechnet jetzt nach einem Eingreifen zu rufen, da die Inflation stärker steigt. Index-Mieter hätte jahrzehntelang von der niedrigen Inflation profitiert. Es müssten „viele, viele Jahre“ vergehen, bevor eine Änderung der Gesetzeslage sinnvoll sei, erklärte er.
Ende der Indexmieten? Das ist die Geschichte der Regelung
Indexmieten sind 1993 eingeführt worden. Das Argument war damals, dass es private Vermieter so schwer hätten, eine Mieterhöhung juristisch sicher zu begründen. Deshalb schuf man die Möglichkeit der automatischen Erhöhung. Index–Vermietern steht es frei, diese Erhöhung geltend zu machen. Es ist eine Kann-, keine Muss-Regelung.
Doch es gibt auch einige Vorteile für Mieter: So können beispielsweise Modernisierungskosten nicht auf Index-Mieter umgelegt werden und die Miete nicht ohne Weiteres auf das „ortsübliche“ Niveau angehoben werden.
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Wer sich am Ende durchsetzt – die FDP oder die Index-Gegner – ist offen. Im Koalitionsvertrag der Ampel findet sich dazu jedenfalls kein Wort. Ein Vorteil für die Liberalen. Als der Vertrag abgeschlossen wurde, war noch nicht absehbar, wie groß das Problem noch werden würde.