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  • Werden Joints bald legal? (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Christoph Soeder

Cannabis: Woran die Legalisierung jetzt scheitern könnte

Das Rumgeeiere ums straffreie Kiffen geht weiter: Auch nach dem Eckpunktepapier zur geplanten Cannabis-Legalisierung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stockt das Vorhaben. Die EU tritt stark auf die Bremse – das Vorhaben der Ampel steht auf der Kippe. Nun macht die FDP erneut Druck – aber: Kann der Plan überhaupt noch gelingen?

„Wir haben als Zukunftskoalition in unserem Koalitionsvertrag die kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken als Ziel formuliert. Wir wollen entsprechend schnellstmöglich einen Gesetzentwurf“, machte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andrew Ullmann, nun im „Tagesspiegel“ Dampf. Man könne „nicht ewig darauf warten, dass wir vorab Signale aus Europa bekommen, bis wir endlich gesetzgeberisch tätig werden“, so Ullmann. Vor einer Woche hatte bereits die grüne Gesundheitsexpertin Kirsten Kappert-Gonther einen zeitnahen Gesetzentwurf gefordert.

An dem Entwurf feilt Lauterbachs Ministerium derzeit unter Hochdruck – im Frühjahr soll er in Brüssel vorgelegt werden. Bereits im Herbst hatte der SPD-Politiker erste Ideen zur Umsetzung in Form eines Eckpunktepapiers präsentiert. Doch auch wenn der Gesetzentwurf der EU-Kommission bald auf dem Tisch liegt, ist es weiter unklar, ob es am Ende tatsächlich grünes Licht aus Brüssel gibt.

Cannabis-Legalisierung: FDP macht Druck

So ist es nicht ausgeschlossen, dass in einem sogenannten Notifizierungsverfahren ein Veto gegen die deutschen Pläne einlegt wird – sollten diese nach Auffassung der Kommission EU- sowie internationalem Recht widersprechen. Auf das Verfahren hofft die Union, die gegen eine Legalisierung ist.

Doch warum stellt sich die EU quer gegen die Ampel-Pläne? Vor allem, weil die rechtlichen Hürden hoch sind. So hat Deutschland in der Vergangenheit mehrere Völkerrechtsabkommen unterzeichnet, die im Grunde alles, was mit Cannabis zu tun hat, verbieten. Teils hat Deutschland bereits Fristen verpasst, um aus den Abkommen auszutreten.

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Um nun den Weg zur Legalisierung zu ebnen, setzt Lauterbach auf eine neue Interpretation des EU- und des Völkerrechts: So hielt er in seinem Eckpunktepapier bereits fest, dass Cannabis und dessen Wirkstoff THC rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden sollen. Zudem soll der Kauf und Besitz von 20 bis 30 Gramm Cannabis ab 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein, genauso wie der Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen. Ob all das in Deutschland ab 2024 wirklich ohne juristische Konsequenzen sein wird, bleibt aber weiter ungewiss.(alp)

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