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Wüst, Scholz, Giffey
  • Herdrik Wüst (CDU, NRW, v.l.)), Olaf Scholz und Franziska Giffey (beide SPD, Berlin) präsentierten die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens.
  • Foto: picture alliance/dpa/AFP Pool | John Macdougall

Die neuen Corona-Regeln in Deutschland im Überblick

Deutschland robbt sich schrittweise an die Corona-Freiheit heran! Ministerpräsidenten und Bundesregierung haben einen Stufenplan beschlossen. Ab dem 20. März werden alle „tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen“. Kanzler Olaf Scholz machte aber deutlich: „Die Pandemie ist nicht vorbei.“

Was ist wann vorgesehen? Ein Überblick:

Stufe 1: Geimpfte und Genesene sollen sich wieder ohne Begrenzung treffen dürfen. Die momentan noch geltende Regelung mit zehn Personen fällt weg. Ist auch nur ein Nicht-Geimpfter dabei, bleibt es aber bis zum 19. März bei der geltenden Regelung: Treffen sind mit höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt erlaubt.

Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte beim Shopping werden dort, wo sie noch gelten, aufgehoben. Wie im Supermarkt soll wieder jeder in allen Läden einkaufen können ohne irgendeinen Nachweis. Die Maskenpflicht bleibt – ob FFP2- oder OP-Maske entscheiden die Länder. Wann genau Stufe 1 in Kraft tritt, wird in dem Beschluss nicht konkretisiert. Berlins Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sprach von kommendem Freitag.


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Stufe 2: Auch wer nicht geimpft ist, soll ab dem 4. März wieder ins Restaurant dürfen. Hotels sollen dann ebenfalls wieder allen offen stehen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises oder eines negativen Tests (3G). Berücksichtigt werden soll bei diesem Öffnungsschritt aber die Lage in den Kliniken. Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen, allerdings zunächst nur für Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem Test oder Booster-Impfung (2G plus).

Homeoffice-Pflicht entfällt

Die zulässige Zuschauerzahl wird erhöht. Stadien dürfen maximal zu drei Vierteln gefüllt werden, höchstens aber mit 25.000 Menschen. Drinnen dürfen es 60 Prozent Auslastung aber maximal 6000 Zuschauerinnen und Zuschauer sein. Der Zugang ist zunächst weiterhin auf Genesene und Geimpfte beschränkt.

Stufe 3:  Ab dem 20. März „sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“. Das ist auch geltende Rechtslage nach dem Infektionsschutzgesetz: Zahlreiche Maßnahmen wie die Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen, Gastronomie oder Verkehrsmitteln und das Vorzeigen von Impf- Genesenen- oder Testnachweisen dürfen nur noch bis zum 19. März angewandt werden. Auch Zuschauerhöchstgrenzen oder Obergrenzen für private Treffen, ob geimpft oder nicht geimpft, müssten nach diesem Datum wegfallen. Die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, entfällt ebenfalls.

Erneutes Bekenntnis zur Impfpflicht

Scholz und die Ministerpräsidenten machten aber klar, dass es grundsätzlich möglich bleiben soll, zumindest Masken in Bussen, Bahnen, Innenräumen oder Schulen vorzuschreiben und dass in „bestimmten Bereichen“ Tests verlangt und Impf-, Genesenen- und Testnachweise kontrolliert werden dürfen. Dafür hat die Politik den schönen Begriff „Basisschutz“ erfunden. Der Bundestag wird bis zum 20. März darüber entscheiden, welche Maßnahmen nach dem Stichtag noch möglich sind.

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Die Ministerpräsidenten und Scholz bekannten sich erneut noch einmal zu einer allgemeinen Impfpflicht. „Die Impfpflicht ist notwendig für den nächsten Herbst und Winter“, sagte der Kanzler. „Sie wird genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird.“

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