Ein Aktivist eht mit Taschen voller Lebensmittel an Containern eines Supermarktes vorbei.

Die Rettung von Lebensmitteln aus Abfallcontainern soll nicht länger bestraft werden. Trotzdem ringen Bund und Länder um eine Einigung. Foto: picture alliance/dpa/Marijan Murat

Das zähe Ringen um eine „Containern“-Regelung

Wer noch essbare Lebensmittel aus Abfallcontainern holt, soll nach dem Willen der Bundesminister Buschmann und Özdemir nicht mehr bestraft werden. Die rechtliche Änderung dafür sehen sie bei den Ländern. Die haben den Ball jetzt zurückgespielt.

In dem Bemühen um eine weitgehende Legalisierung des sogenannten Containerns haben sich die Bundesländer nicht auf eine einheitliche Linie verständigt. Die notwendige Einstimmigkeit im Länder-Ausschuss zur Änderung der entsprechenden Verfassungsvorschrift sei nicht zustande gekommen, sagte die Sprecherin des rheinland-pfälzischen Justizministeriums, Corinna Zellmann, am Freitag in Mainz auf Anfrage. Wer weggeworfene Lebensmittel aus Abfallcontainern – beispielsweise von Supermärkten – holt, muss also weiter mit einer Strafe wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs rechnen.

Vorschlag aus Hamburg: Verfahren zu Lebensmittelrettung einstellen

Der Vorschlag aus Hamburg, über den die Länder abgestimmt haben, sah nach Darstellung des hessischen Justizministeriums vor, dass beim Containern regelmäßig eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommen soll. „Insbesondere wenn sich durch die anschließende Verwendung der Lebensmittel keine Gesundheitsgefahren oder Haftungsrisiken realisiert haben”, heißt es in einer Mitteilung aus Wiesbaden.

Die Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Landwirtschaft) hatten angeregt, den strafrechtlichen Umgang mit dem Containern in den Richtlinien zu regeln und den Länder-Ausschuss gebeten, die entsprechende Änderung der Richtlinien zu prüfen. Dieser Weg ist in den Ländern umstritten.

Legalisierung von „Containern”: Bund und Länder streiten über Zuständigkeit

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) etwa sieht den Bundesgesetzgeber in der Pflicht. Auch sein hessischer Amtskollege Roman Poseck (CDU) sagte: „Der Ball liegt nun wieder beim Bund. Dieser sollte seiner Verantwortung gerecht werden und als zuständiger Gesetzgeber eine einheitliche Handhabung des Strafrechts sicherstellen.”

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Diskutiert werden auch Anreize für Regelungen für Lebensmittelhersteller, Produkte mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum abgeben zu dürfen, ohne haften zu müssen. Die rheinland-pfälzische Umweltschutzministerin Katrin Eder (Grüne) hatte eine Bundesratsinitiative angekündigt, um die Angaben zur Mindesthaltbarkeit bei Lebensmitteln neu zu regeln. Die Ausnahmeliste für das Mindesthaltbarkeitsdatum müsse erweitert werden, hatte die Grünen-Politikerin im Januar gesagt. Für Salz, Hülsenfrüchte, Nudeln oder Reis sei kein strenges Datum für die Mindesthaltbarkeit nötig. (dpa/mp)

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