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Ampel
  • Die Spitzenpolitiker der Ampel verschärfen die Corona-Maßnahmen erheblich.
  • Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

So sehen die Corona-Pläne der Ampel im Detail aus

Der Druck der explodierenden Infektionszahlen ließ keine andere Wahl: Die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP haben ihren Entwurf zu einem neuen Infektionsschutzgesetz nachgeschärft. Er soll bereits am kommenden Donnerstag vom Bundestag gebilligt werden. SPD-Vize Dirk Wiese sagte dazu: „Es ist faktisch ein Lockdown für Ungeimpfte, den wir auf den Weg bringen.“ Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was sind die Neuerungen?

Die wohl wichtigste Neuerung: Mit dem neuen Gesetz soll bundesweit die 2G-Regel eingeführt eingeführt werden, die es in einigen Bundesländern bereits gibt. Der Besuch von Restaurants, Theatern, Kinos, Fitnessstudios oder Fußballstadien ist dann nur noch Geimpften und Genesenen gestattet. Nicht aber Ungeimpften, selbst wenn sie einen negativen Coronatest vorweisen können. Für einige Veranstaltungen könnte auch eine 2G-plus-Regelung gelten: Geimpfte und Genesene müssten dann zusätzlich noch einen negativen Coronatest vorlegen.

Wo gilt künftig die 3G-Regel?

Im öffentlichen Nahverkehr inklusive Taxen soll laut Gesetzentwurf künftig die 3G-Regel gelten. Ob – und wie – die Forderung am Ende auch wirklich im Gesetz steht, ist bisher aber unklar. Die Ampel-Parteien wollen vom Justizministerium prüfen lassen, ob eine solche Regelung rechtssicher und durchsetzbar ist.


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Zudem soll die 3G-Regel künftig auch am Arbeitsplatz gelten. Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen kann, braucht einen Test. Ein Schnelltest (Antigen-Test) darf nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein. Arbeitgebern, die diese 3G-Regelung nicht kontrollieren, droht ein Bußgeld. Das bedeutet aber auch: Arbeitgeber sollen explizit das Recht erhalten, den Impfstatus der Beschäftigten abzufragen. Zudem sieht das Gesetz eine vorübergehende Pflicht zum Homeoffice vor, sofern möglich (MOPO berichtete).

Gibt es Kontaktbeschränkungen?

Die FDP hat dies bisher ausgeschlossen, nun aber offenbar umgedacht. Bei der genauen Umsetzung bleibt die Ampel aber vage. Es soll die Möglichkeit geben, „Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können“, heißt es in dem Entwurf. Details sollen diese Woche bei Expertenanhörungen im Bundestag erarbeitet werden. Klar ist: Die Regelung dürfte vor allem Ungeimpfte treffen.

Welche Instrumente haben ausgedient?

Ausgangs- und Reisebeschränkungen soll es künftig nicht mehr geben. Auch die Untersagung oder Beschränkung von Gastronomie und Hotellerie sowie von Handel und Gewerbe ist mit dem neuen Gesetz nicht mehr zulässig. Ebenso eine Beschränkung von Sport für Privatpersonen.

Kommt eine Impfpflicht?

Jein. Eine allgemeine Impfpflicht wird es nicht geben, eventuell jedoch eine für bestimmte Berufe. Zumindest wollen die künftigen Koalitionäre darüber reden. Aber: „Über eine Impfpflicht in Einrichtungen gibt es keine Einigung“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Montag. Eine  Impfpflicht müsste auch mit einem eigenen Gesetz beschlossen werden.

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Was ist mit den Schulen?

Die Ampel-Parteien haben sich zum Ziel gesetzt, auf Schulschließungen zu verzichten. „Schulschließungen müssen unbedingt vermieden werden“, erklärte FDP-Geschäftsführer Marco Buschmann. „Präsenzunterricht muss weiterhin unter strengen Hygieneauflagen stattfinden, zudem muss weiter regelmäßig getestet werden.“

Wie lange sollen die neuen Regeln gelten?

Wenn am Donnerstag der Bundestag und am Freitag der Bundesrat zustimmt, können die Regelungen am 25. November in Kraft treten. An diesem Tag läuft die „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ aus. Das neue Gesetz gilt dann zunächst bis zum 29. März 2022 und soll durch den Bundestag nur einmal um weitere drei Monate verlängert werden können.

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