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Fabio De Masi
  • Der ehemalige Linken-Bürgerschaftsabgeordnete Fabio De Masi sagte am Freitag im Hamburger Rathaus aus.
  • Foto: dpa

Cum-Ex: De Masi fühlt sich von Scholz getäuscht

Hat Scholz getäuscht? In Hamburg tagt am Freitag der Parlamentarische Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zur „Cum-Ex”-Affäre. Der ehemalige Hamburger Linken-Bundestagsabgeordnete Fabio de Masi hat dabei auf Widersprüche in früheren Aussagen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hingewiesen.

In einer geheimen Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages am 4. März 2020 habe der damalige Finanzminister Scholz über ein Treffen mit dem Mitinhaber der Warburg Bank, Christian Olearius, gesagt: „Er könne sich zu Gesprächsinhalten aufgrund des Steuergeheimnisses nicht äußern.”

In einer zweiten Sitzung am 1. Juli 2020 habe Scholz erklärt, er habe bei dem Treffen am 10. November 2017 nur passiv zugehört. Erst in einer dritten Sitzung des Ausschusses im September 2020 habe Scholz Erinnerungslücken geltend gemacht. De Masi sagte, er habe sich als Mitglied des Finanzausschusses getäuscht gefühlt.

Hamburger Ausschuss befragt Bundestagsabgeordnete

Da zu den Finanzausschusssitzungen lediglich Gedächtnis- und keine Wortlautprotokolle angefertigt wurden, erhofften sich die Hamburger Ausschussmitglieder von der Befragung von de Masi und anderen damals anwesenden Berliner Abgeordneten Aufklärung in der Frage, ob Scholz‘ Angaben zu den Treffen noch aus eigner, aktiver Erinnerung erfolgten. Für Freitag waren die ersten 15 von über 30 damaligen Ausschussmitgliedern geladen.

Der Hamburger Untersuchungsausschuss soll prüfen, ob führende Hamburger SPD-Politiker Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank genommen haben. Scholz hat entsprechende Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Cum-Ex: Steuergaunerei mit Millionenbeträgen

Nach den ersten Treffen mit Bankern im Hamburger Rathaus hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuerrückforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro gegen das Geldhaus verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst auf Weisung des Bundesfinanzministeriums kurz vor Eintritt der Verjährung eingefordert.

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Später musste die Warburg Bank aufgrund eines Gerichtsbeschlusses insgesamt mehr als 176 Millionen Euro zu Unrecht erstatteter Steuern zurückzahlen, versucht aber weiter auf juristischem Weg, gegen die geänderten Steuerbescheide vorzugehen. (dpa/mp)

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