x
x
x
Cannabis-Konsum: Eine junge Frau raucht einen Joint (Symbolfoto).
  • Cannabis-Konsum: Eine junge Frau raucht einen Joint (Symbolfoto).
  • Foto: dpa

Datum steht fest: Cannabis-Legalisierung kommt – Regeln gelockert

Im Laufe des kommenden Jahres soll Cannabis in Deutschland legal werden. Nachdem Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das entsprechende Gesetz im Sommer in Grundzügen vorgestellt hatte, haben die Fachpolitiker der Koalition noch einmal nachgearbeitet. Herausgekommen ist eine moderate Liberalisierung – auch ein Datum wurde festgelegt.

Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf Ministeriums-Kreise berichtet, hat sich die Ampel entschlossen, die Bannzone, in der das Kiffen in der Öffentlichkeit verboten bleibt, deutlich kleiner zu fassen. Bisher war geplant, den Cannabis-Konsum im Umkreis von 200 Metern von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen generell zu verbieten. Nun das Verbot nur noch im Umkreis von 100 Metern oder „in Sichtweite“ von Eingangsbereichen gelten.

Strafbarkeit beginnt erst bei 30 Gramm

Zudem soll beim Besitz von Cannabis eine Toleranz-Zone eingeführt werden. Heißt: Der Besitz von 25 bis 30 Gramm gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Erst über dieser Menge setzt die Strafbarkeit ein. Bisher war die Strafbarkeit bereits bei 25 Gramm vorgesehen.

Auch die Regeln für den Eigenanbau von Cannabis werden noch einmal gelockert. So wird der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Gras von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit soll hier ab 60 Gramm greifen, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.

Das könnte Sie auch interessieren: „Die Wände kamen immer näher“: Wenn Kiffen Jugendliche in die Psychose treibt

Kurios: In dem Gesetz wird klar gestellt, dass sich die Mengenangaben auf getrocknetes Cannabis beziehen. Frisch geerntetes Cannabis verliert etwa vier Fünftel seines Gewichts. Somit wird die Ernte von bis zu 300 Gramm rechtlich folgenlos möglich. Ohne diese Änderung wäre es nach Ansicht von Experten und Expertinnen gar nicht möglich gewesen, die erlaubten drei Cannabis-Pflanzen legal abzuernten.

Legalisierung kommt zum 1. April 2024

Darüber hinaus sieht die Einigung vor, dass eine Expertenkommission bis 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden.

Die drei Parteien einigten sich zudem darauf, das Gesetz schrittweise in Kraft zu setzen. Die Regelungen für Cannabis-Besitz und Eigenanbau bei Privatpersonen sollen zum 1. April 2024 wirksam werden. Das Inkrafttreten der Vorschriften für Anbauvereine ist erst zum 1. Juni oder 1. Juli geplant. Das wird mit den zunächst erforderlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren für diese Vereine begründet.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp