Angriff auf ein Wohngebiet: zerstörte Gebäude in Tschernihiw
  • Angriff auf ein Wohngebiet: zerstörte Gebäude in Tschernihiw
  • Foto: imago UPI Photo

Bomben auf Wohnhäuser, ermordete Zivilisten: Die Kriegsverbrechen der Russen

Es herrscht Krieg – das bedeutet Kampf, Tod und Elend. Immer. Doch bei allem Schrecken, den das immer bedeutet: Es gibt Unterscheidungen: Wer zum Beispiel Bomben auf Krankenhäuser wirft oder wehrlose Zivilisten hinrichtet, begeht Kriegsverbrechen. Und solche Gräueltaten werden in der Ukraine offenbar von russischen Soldaten begangen.

Menschenrechtsorganisationen haben Beweise dafür gesammelt, dass die russische Armee in der Ukraine Morde begeht, die nach dem Genfer Abkommen als Kriegsverbrechen gelten. So zum Beispiel der Bombenangriff auf ein Wohngebiet in Tschernihiw am 3. März: Ein Videoclip zeigt, wie dort mindestens acht Fliegerbomben einschlagen – und geschätzt 47 Menschen töten. Viele von ihnen standen gerade in einer Schlange um Essen an.

„Der Luftangriff auf Tschernihiw ist schockierend. Dies war ein erbarmungsloser, wahlloser Angriff auf Menschen, die zuhause, auf der Straße oder in den Läden ihrem Alltag nachgingen“, sagt Joanne Mariner, Direktorin des Krisenteams von Amnesty International. Die Organisation konnte das Video durch Zeugenaussagen und Satelliten-Auswertungen verifizieren.

Russland setzt Streubomben gegen Zivilisten ein

Kaum zu ertragen auch ein Video, das mit einer ukrainischen Drohne aufgenommen wurde: Ein Pkw überquert eine Kreuzung, als der Fahrer vor sich Panzer bemerkt, den Wagen wendet, hält – und mit erhobenen Händen aussteigt. Offensichtlich unbewaffnet. Sekunden später bricht der Mann tödlich getroffen zusammen. Der Clip wurde vom ZDF-Magazin Frontal mit Hilfe eines Datenjournalisten überprüft – und für authentisch befunden.

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Außerdem soll Russland immer wieder geächtete Streubomben gezielt gegen die Zivilbevölkerung einsetzen. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag und die Bundesanwaltschaft ermitteln wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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