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Eine Passagiermaschine der Air China steht nach der Ankunft aus der chinesischen Metropole Chengdu auf dem Frankfurter Flughafen.
  • Auch Deutschland wird für Einreisende aus China wegen der dortigen Corona-Welle neue Regeln einführen.
  • Foto: picture alliance/dpa/Frank Rumpenhorst

Verschärfte Regeln beschlossen: Was China-Reisende jetzt beachten müssen

Das Bundeskabinett hat am Freitag verschärfte Regeln für Einreisende aus China beschlossen, die bis zum 7. April gelten sollen. Deutschland setzt damit eine gemeinsame Empfehlungen der EU-Staaten zur Reaktion auf die steigenden Infektionszahlen in China um. Von Reisen ins Land wird zudem abgeraten.

Die EU-Staaten hatten sich Mitte der Woche angesichts der Pandemie-Entwicklung in China und der dortigen Lockerungen der Reisebeschränkungen ab dem 8. Januar auf die Empfehlungen verständigt, wie es in einer Mitteilung der Regierung heißt. Der Beschluss fiel im sogenannten Umlaufverfahren, ohne dass das Kabinett zusammentreten musste.

Corona: Schnelltests und Stichproben bei Einreise aus China

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes befinden sich die Infektionszahlen in China derzeit auf dem höchsten Stand seit Pandemie-Beginn 2020. Das Gesundheitssystem sei überlastet, was sich auch auf die Versorgung von Notfällen auswirke. Von nicht notwendigen Reisen nach China rät das Auswärtige Amt daher ab.

Bei der Einreise aus China nach Deutschland sollen Reisende nach den neuen Vorgaben vor dem Abflug mindestens einen negativen Antigenschnelltest vorweisen müssen, der maximal 48 Stunden alt ist. Kontrolliert werden soll das von den Fluggesellschaften. Zudem sollen Reisende nach der Landung auf Behördenanforderung stichprobenartig getestet werden können. Deutschland will, wie andere Länder, außerdem das Abwasser von Flugzeugen aus China auf mögliche neue Coronavirus-Varianten untersuchen.

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Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums hatte am Freitag gesagt, man erwarte, dass die Verordnung am Montag um 0.00 Uhr in Kraft treten werde. Sie soll bis zum 7. April gelten. „Damit wird sichergestellt, dass im Fall neu auftretender, besonders gefährlicher Virusvarianten ein Eintrag oder eine Verbreitung in Deutschland zumindest verzögert werden kann“, heißt es von der Regierung. (dpa/mp)

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