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Hans-Georg Maaßen (CDU)
  • Hans-Georg Maaßen (CDU).
  • Foto: dpa-Zentralbild | Martin Schutt

Als Direktkandidat in den Bundestag? AfD-Fraktion unterstützt Maaßen

Könnte es Hans-Georg Maaßen dank der AfD noch in den Bundestag schaffen? Die AfD-Fraktion in Suhl hat dazu aufgerufen, mit der Erststimme den Ex-Verfassungsschutzchef und CDU-Direktkandidaten zu wählen. Der hat unterdessen die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz für falsch erklärt.

Das ist eigentlich gegen die Linie der AfD-Parteispitze: Im Südthüringer Wahlkreis 196 hat die AfD-Stadtfraktion in Suhl Wähler aufgefordert, ihre Erststimme der CDU und damit dem Kandidaten Hans-Georg-Maaßen zu geben. Der CDU-Politiker sei ein „Beamter, der sich nicht für Parteipolitik missbrauchen lasse“, zitiert die „taz“ eine Mitteilung des AfD-Fraktionsvorsitzenden Bernd Meinunger. Wähler werden aufgerufen, „einen Kandidaten mit Rückgrat und politischer Erfahrung“ zu wählen. Suhl ist die größte Stadt im Wahlkreis.

Wahlkreis 196: Besonders hart umkämpft

Dass Teile der AfD hier darauf drängen, für die CDU zu stimmen, könnte an der besonders hart umkämpften Situation in dem Wahlkreis liegen: Auch die Grünen haben dazu aufgerufen, „parteifremd“ zu wählen und den SPD-Kandidaten Frank Ullrich zu unterstützen. Er ist der größte Konkurrent für die Südthüringer CDU, die bisher mit Mark Hauptmann im Bundestag vertreten war. Er ist wegen einer Maskenaffäre zurückgetreten. Stattdessen tritt nun Maaßen an.


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Und für den könnte die Unterstützung der AfD noch wichtig werden: Weil er nicht auf der Landesliste der CDU steht, kommt er nur in den Bundestag, wenn er direkt gewählt wird.

Maaßen: Verfassungsschutz sollte keine Parteien beobachten

Unterdessen hat Maaßen in einem Interview mit der rechtskonservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz für falsch erklärt. „Ich bin der festen Überzeugung, der Verfassungsschutz sollte keine Parteien in Deutschland beobachten“, sagte er. Das sei bei europäischen Inlandsgeheimdiensten nicht Usus. Er halte es „nicht für richtig, dass politische Parteien wie zum Beispiel die AfD beobachtet werden“.

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Die AfD hatte sich bereits im Januar vorsorglich an das Kölner Verwaltungsgericht gewandt, um eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. Der heutige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, informierte seinerseits die Verfassungsschützer der Länder in einer Videokonferenz intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall. Öffentlich gab er dazu nichts bekannt.

Als die Information über die Landesbehörden dennoch an die Öffentlichkeit drang, verbot das Gericht dem Verfassungsschutz, die Einordnung, Beobachtung, Behandlung oder Prüfung der Partei als „Verdachtsfall“ vor Abschluss des Eilverfahrens öffentlich oder nicht öffentlich bekanntzugeben. (ncd/dpa)

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