Ärzte fordern Abschaffung der Kinderkrankschreibung
Die Kinder- und Jugendärzte in Deutschland haben eine Abschaffung der Krankschreibungen von Kindern bei leichten Erkrankungen gefordert. Eltern müssen momentan schon am ersten Krankheitstag ihres Kindes ein ärztliches Attest vorlegen, um Kinderkrankengeld zu bekommen. Das soll sich jetzt ändern.
„Eltern können harmlose Erkrankungen selbst managen“, sagte der Präsident des Kinderärzteverbands BVKJ, Michael Hubmann, der „Ärztezeitung“. Es komme einem „unnötigen Einsatz von pädiatrischen Ressourcen“ gleich, wenn Kinderärzte eine harmlose Krankheit bescheinigen müssten, nur damit Eltern Kinderkrankengeld beziehen können.
Die Abschaffung wäre eine enorme Entlastung für Kinderärzte
Unterstützung bekam Hubmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Vor allem aber können wir schlichtweg nicht beurteilen, ob zur Betreuung eines Kindes ein Elternteil zu Hause bleiben muss“, sagte der BVKJ-Präsident. „Absurderweise wird aber genau das von uns gesetzlich verlangt.“ Arztpraxen seien als „Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet“, fügte Hubmann hinzu.
Der DGB befürwortete die Forderung der Kinderärzte. Der Vorstoß sei „genau richtig“, erklärte Anja Piel aus dem Vorstand. „Wenn nicht mehr jeder kleine Schnupfen ab dem ersten Tag ärztlich attestiert werden muss, entlastet das überfüllte Kinderarztpraxen und gestresste Eltern enorm“, betonte Piel. „Wir Gewerkschaften hoffen, dass Gesundheitsminister Lauterbach diesen sinnvollen Vorschlag unterstützt.“
Kinderkrankschreibungen können auch telefonisch stattfinden
Der SPD-Minister wies auf X darauf hin, dass die Kinderkrankschreibung „jetzt auch telefonisch stattfinden“ kann. Zum Beispiel bei Erkältungen „muss und sollte man nicht in die Praxis kommen“. Im Zweifelsfall könne der Arzt am Telefon entscheiden, schrieb Lauterbach. „Das entlastet die Praxen stark.“
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Lauterbach hatte vergangenes Jahr Erleichterungen für Eltern bei der Beantragung von Kinderkrankengeld angekündigt. Bisher müssen Eltern möglichst schon am ersten Krankheitstag des Kindes ein ärztliches Attest vorlegen. Künftig soll nach Angaben Lauterbachs erst ab dem vierten Krankheitstag ein Arztbesuch notwendig sein. (dpa/mp)