Plädiert auf unschuldig: Prozessbeginn: Ex-Cop wegen Mordes an George Floyd angeklagt
Minneapolis –
George Floyds Schicksal hat die USA und die Welt bewegt. Nun beginnt das Hauptverfahren gegen einen weißen Ex-Polizisten. Trotz Videos von dem brutalen Einsatz gegen Floyd plädiert dieser auf nicht schuldig.
Fast ein Jahr nach der Tötung des schwarzen George Floyd bei einem Polizeieinsatz in den USA beginnt das Hauptverfahren gegen den weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin. Ihm wird unter anderem „Mord zweiten Grades“ vorgeworfen, worauf im Bundesstaat Minnesota bis zu 40 Jahre Haft stehen.
Prozessbeginn gegen Ex-Polizisten Derek Chauvin
Die Verhandlung beginnt am Montag (ab 16.00 Uhr MEZ) unter schweren Sicherheitsvorkehrungen in der Stadt Minneapolis. Das Gericht hatte vergangene Woche die Auswahl der Geschworenen abgeschlossen. Richter Peter Cahill geht davon aus, dass das Hauptverfahren bis zu einen Monat dauern könnte.
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Der 46-jährige Floyd war am 25. Mai 2020 in Minneapolis bei einer brutalen Festnahme ums Leben gekommen. Videos haben dokumentiert, wie Polizisten den unbewaffneten Floyd zu Boden drückten. Chauvin presste dabei sein Knie gut acht Minuten lang in Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor der Autopsie zufolge das Bewusstsein und starb. Die Beamten hatten Floyd wegen des Verdachts festgenommen, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben.
Minneapolis: Ex-Polizist derzeit auf Kaution frei
Chauvin, der nach dem Vorfall entlassen worden war, muss sich wegen Mordes zweiten Grades ohne Vorsatz verantworten. Nach deutschem Recht entspräche dieser Anklagepunkt eher dem Totschlag. Zudem wird Chauvin Mord dritten Grades vorgeworfen, worauf bis zu 25 Jahre Haft stehen. Auch muss er sich wegen Totschlags zweiten Grades verantworten, worauf zehn Jahre Haft stehen. Der Ex-Polizist ist derzeit auf Kaution frei und muss während des Prozesses anwesend sein.
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Chauvin hat auf nicht schuldig plädiert. Seine Verteidiger erklären, der Einsatz gegen Floyd sei gerechtfertigt gewesen, weil dieser Widerstand geleistet habe. Zudem argumentieren sie, dass Floyds Tod nicht auf Gewalteinwirkung zurückgehe, sondern vor allem auf dessen vorbelastete Gesundheit und Rückstände von Drogen in seinem Blut.
Hoffnung auf Urteil: Zeichen gegen Rassismus
Die Erwartungen an den Prozess sind immens – Floyds Schicksal hatte in den USA mitten in der Corona-Pandemie monatelang zu Massenprotesten gegen Polizeigewalt und Rassismus geführt. Die Proteste erschütterten das Land in historischem Ausmaß. Auch in anderen Ländern der Welt, darunter in Deutschland, gingen Menschen gegen Rassismus auf die Straße. Viele Menschen in den USA hoffen auf ein Urteil, das ein Zeichen gegen Rassismus und Polizeigewalt setzt.
„Das ist kein schwieriger Fall“, erklärte ein Anwalt von Floyds Familie, Ben Crump, vergangene Woche. „George Floyds Tod wurde von mehr Menschen bezeugt als jeder andere, weiß oder schwarz. Wir haben alle das Gleiche gesehen: Den unwiderlegbaren und nicht zu rechtfertigenden Mord an einem schwarzen Mann durch einen Polizeibeamten“, schrieb Crump auf Twitter.
Identität der Geschworenen geheimgehalten
Der Prozess wird live übertragen. Die 14 Geschworenen, die letztlich über Chauvins Schuld oder Unschuld befinden werden, sollen dabei aber nicht gezeigt werden. Ihre Identität wird aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres geheimgehalten. Zwei der Jury-Mitglieder gelten als Ersatzkandidaten, am Schluss werden also nur zwölf das Urteil fällen. Die Auswahl der Geschworenen hatte sich zweieinhalb Wochen hingezogen, weil es dem Gericht schwergefallen war, in diesem prominenten Fall möglichst unvoreingenommene Kandidaten zu finden.
Die Stadt Minneapolis hatte sich erst kürzlich wegen des Handelns der Polizei mit Floyds Familie auf eine Vergleichszahlung in Höhe von 27 Millionen US-Dollar (etwa 22,6 Millionen Euro) geeinigt. Das strafrechtliche Verfahren ist davon aber nicht direkt betroffen.
Neben Chauvin sind drei weitere am Einsatz gegen Floyd beteiligte Ex-Polizisten angeklagt, die in einem separaten Verfahren ab dem 23. August vor Gericht stehen werden. Ihnen wird Beihilfe zur Last gelegt. Auch ihnen könnten langjährige Haftstrafen drohen. (dpa)