Schufa
  • Eine Flagge mit dem Schufa-Firmenlogo flattert vor dem Geschäftssitz in Wiesbaden.
  • Foto: Andreas Arnold/dpa

Schufa-Revolution: Was sich bei der Agentur ab sofort radikal ändert

Wer mal pleite war, kann das jetzt schneller hinter sich lassen: Die Schufa kürzt ab sofort die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen, und das enorm: von drei Jahren auf sechs Monate.

Damit wolle man Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, erkärte eine Sprecherin. Am Morgen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bekanntgegeben, dass er ein Verfahren zu der Frage vorerst aussetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten.

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung.

Generalanwalt hat sich kritisch zu der langen Speicherdauer geäußert

Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern sie drei Jahre lang. Früher war das zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht.

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Mitte März hatte sich der zuständige EuGH-Generalanwalt sehr kritisch zu der langen Speicherung geäußert. Für Betroffene habe das erhebliche negative Folgen. Die EuGH-Richter sind daran nicht gebunden, folgen der Einschätzung des Generalanwalts aber oft. (dpa/miri)

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