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Bushido vor Gericht
  • Bushido 2021 bei der Verhandlung in Berlin.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Bushido gegen Abou Chaker: Wende im Clan-Prozess hat es in sich

Diese Zwischenbilanz hat es in sich – und sie dürfte Bushido gar nicht gefallen: Nach fast zweijährigem Prozess gegen den früheren Geschäftspartner des Rappers hat das Berliner Landgericht ein Statement abgegeben.

Aus der Sicht der Strafkammer haben sich einige Vorwürfe der Anklage gegen Arafat Abou Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder bisher nicht bestätigt. Und: Eine versuchte schwere räuberische Erpressung sei nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts nicht anzunehmen.

Auch eine Freiheitsberaubung sei nach jetzigem Stand nicht nachweisbar. Es sei nicht unüblich, dass es bei der Auflösung von Verträgen zu Situationen komme, in denen man sich nicht stören lassen wolle. Obwohl offenbar der Raum abgeschlossen wurde, „ergebe sich dadurch nicht nach bisherigem Kenntnisstand der Tatbestand der Freiheitsberaubung“, so der Richter. Für den Angeklagten Nasser Abou-Chaker empfiehlt der Richter derzeit einen Freispruch.

Gericht im Bushido-Prozess: „Freiheitsberaubung nicht nachweisbar“

Es geht in dem Prozess um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi. Die Anklage gegen Arafat Abou-Chaker, einen Berliner Clanchef, und drei seiner Brüder lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue.

Nach Darstellung des Rappers sollen sein langjähriger Geschäftspartner und dessen Brüder ihn am 18. Januar 2018 in einem Büro eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben. Arafat Abou Chaker habe unberechtigte Zahlungen verlangt. 


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Der 43-jährige Musiker hatte vor Gericht seine Beziehung zu Arafat Abou-Chaker mit einer Zwangsheirat verglichen und erklärt, er habe „unfreiwillige Zahlungen“ über Jahre hinweg über sich ergehen lassen. Aus Angst habe er sich lange gefügt, so Bushido in seiner Zeugenaussage. Er und seine Familie stehen unter Personenschutz.

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Der Prozess soll am 15. Juni mit der Befragung eines weiteren Zeugen fortgesetzt werden. Bislang hat die 38. Große Strafkammer Verhandlungstage bis zum 26. Oktober terminiert. (miri/dpa)

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