Die wegen Mordes Angeklagte spricht mit ihrem Verteidiger Henry Timm im Landgericht Potsdam.
  • Die wegen Mordes Angeklagte spricht mit ihrem Verteidiger Henry Timm im Landgericht Potsdam.
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Vier Menschen ermordet: Pflegerin muss lange in Haft und Psychiatrie

Vier Bewohner eines Potsdamer Wohnheims für Behinderte erstochen, eine Bewohnerin schwer verletzt: Die grausame Bluttat einer Pflegekraft im April dieses Jahres sorgte bundesweit für Entsetzen. Gestern wurde die 52-Jährige zu langjähriger Haft verurteilt.

Das Landgericht Potsdam verhängte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und ordnete die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Sie sei des vierfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig, urteilte die 1. Strafkammer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte hätte wegen ihres psychischen Zustandes dringend ärztlicher Hilfe bedurft, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in der Urteilsbegründung – auch an dem Tattag am 28. April. Wäre die 52-Jährige an diesem Tag – wie es richtig gewesen wäre – zum Arzt gegangen, könnten die Opfer noch leben und wären nicht „auf so grausame Weise ums Leben gekommen“, so Horstkötter. Die Frau leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer schweren Persönlichkeitsstörung und hatte die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen.

Vier Menschen ermordet: Haftstrafe für Potsdamer Pflegerin

Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten wegen der psychischen Erkrankung der Frau die Unterbringung der 52-Jährigen in der Psychiatrie beantragt. Daneben hatte die Anklage auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie ein lebenslanges Berufsverbot plädiert. Der Verteidiger der 52-Jährigen hatte gefordert, dass das Gericht die Schuldunfähigkeit seiner Mandantin anerkennt.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am Abend des 28. April vier Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern im Wohnheim des diakonischen Trägers Oberlinhaus mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt hatte. Nach Angaben eines Pathologen waren drei der Todesopfer vollständig und eines halbseitig gelähmt gewesen. Eine 43-jährige Bewohnerin überlebte den Angriff nach einer Notoperation.

Die Angeklagte hatte sich in ihrem Schlusswort bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt. Es tue ihr leid. (dpa)

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