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Frederikes Vater kämpfte viele Jahre für eine Reform der Strafprozessordnung.
  • Frederikes Vater kämpfte viele Jahre für eine Reform der Strafprozessordnung.
  • Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Trotz neuer Beweise: Erneute Anklage für dieselbe Tat ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Wer einmal freigesprochen wurde, kann nicht noch einmal für dieselbe Tat vor Gericht gestellt werden – auch wenn es neue Beweise gibt.

Das Gericht erklärte eine Gesetzesreform aus dem Jahr 2021 für verfassungswidrig und nichtig. Diese Reform hatte es möglich gemacht, freigesprochene Verdächtige aufgrund neuer Erkenntnisse erneut anzuklagen. Die Regelung war auf schwerste Verbrechen wie Mord, Völkermord und Kriegsverbrechen beschränkt, die nicht verjähren. Dennoch verstoße die Reform gegen das Grundgesetz, das ein Mehrfachverfolgungsverbot enthält, so das Gericht.

Richter in Karlsruhe entscheiden: Freispruch bleibt Freispruch

Das bedeutet: Ein Freigesprochener soll sich sicher sein können, dass er nicht noch einmal wegen derselben Sache belangt werden kann. Das schütze seine Freiheit und Menschenwürde. Er dürfe nicht zum bloßen Objekt der Wahrheitssuche gemacht werden, heißt es.

Das Urteil ist eine Enttäuschung für Opfer und Angehörige, die auf Gerechtigkeit hoffen. Das Gericht betonte aber, dass es nicht um einen konkreten Fall ging, sondern um einen grundlegenden rechtsstaatlichen Grundsatz. Dieser Grundsatz soll auch verhindern, dass es zu Willkür wie im Nationalsozialismus kommt.

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Das Urteil basiert auf der Klage eines Mannes, der 1981 die 17-jährige Schülerin Frederike in Niedersachsen vergewaltigt und erstochen haben soll. Er wurde damals freigesprochen, aber aufgrund neuer Beweise erneut angeklagt. Jahrelang hatte Frederikes Vater für eine Reform der Strafprozessordnung gekämpft. Das Verfahren müsse nun beendet werden, so die Richter. (dpa/vd)

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