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Der angeklagte Arzt des Universitätsklinikums Essen unterhält sich im Gerichtssaal mit seinem Verteidiger.
  • Der angeklagte Arzt des Universitätsklinikums Essen unterhält sich im Gerichtssaal mit seinem Verteidiger.
  • Foto: picture alliance/dpa | Roland Weihrauch

Arzt bestreitet, Corona-Patienten getötet zu haben

Ein ehemaliger Oberarzt der Essener Uniklinik muss sich vor Gericht nun wegen Totschlags verantworten. Er soll Corona-Patienten Medikamente gegeben haben, die ihren Tod beschleunigten. Am Dienstag geht es um den Tod eines 47-jährigen Niederländers. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner (45) vor, seinem 47-jährigen Corona-Patienten im November 2020 eine tödliche Injektion verabreicht zu haben. Dies bestreitet der ehemalige Oberarzt der Intensivstation der Universitätsklinik Essen. In einer von seinem Verteidiger zum Prozessauftakt verlesenen Erklärung heißt es: „Die Beweisaufnahme wird ergeben, dass ursächlich für das Versterben des Patienten das zulässige Abschalten der Geräte war.“ Die Anklage lautet auf Totschlag.

Der 47-jährige Patient war im vergangenen Oktober wegen einer schweren Covid-19-Infektion in die Essener Uniklinik eingeliefert worden, lag dort auf der Intensivstation. Der damalige Oberarzt soll der Ehefrau des Patienten dann empfohlen haben, die Therapie zu beenden, da es keine Aussicht auf Heilung mehr gebe.

Totschlag oder nicht? Urteil soll im November fallen

Laut Erklärung seines Verteidigers hätten die Ehefrau und die Schwägerin des Patienten aufgrund der Aussichtslosigkeit der Situation zugestimmt, alle lebenserhaltenden Geräte abzustellen.

Dazu gehörten in dem Fall auch die Lungenmaschine, die die Lungenfunktion des Patienten vollständig ersetzt habe. Erst danach seien Medikamente verabreicht worden, um den Sterbevorgang abzumildern, so der Verteidiger. Aus Sicht der Verteidigung hat diese Menge aber nicht zum Tod geführt. Der Oberarzt habe sich an alle Vorgaben gehalten.

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Das Gericht muss nun klären, ob der Oberarzt die Sterbebegleitung des 47-Jährigen durch das Medikament eigenmächtig beschleunigt hat oder nicht. Außerdem werden dem ehemaligen Oberarzt zwei weitere ähnliche Fälle vorgeworfen, die Ermittlungen laufen noch. Ziel des Angeklagten sei es, dass er „rehabilitiert wird und seine Reputation wieder hergestellt wird“, so die Erklärung der Verteidigers. Das Urteil soll im November fallen. (mp/dpa)

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