Bahn Hamburg
  • Züge am Hamburger Hauptbahnhof. (Archivfoto)
  • Foto: imago/Rüdiger Wölk

Ticket-Neuerung bei der Bahn gilt seit Sonntag: Das müssen Sie jetzt wissen

Bei online gekauften Fahrkarten ist es schon längst so: Sie sind personalisiert. Doch ab Oktober gilt diese Regel auch für Spartickets vom Reisezentrum und von Agenturen – mit Vor- und Nachteilen.

Der stark vergünstige Preis von Super-Spartickets der Deutschen Bahn ist oft verlockend. Dafür müssen Reisende jedoch hinnehmen, dass sie die Tickets – abgesehen von einem kurzen Zeitfenster nach dem Kauf – nicht mehr stornieren können.

Was die Frage aufwirft: Ehe sie ungenutzt verfallen, könnte man sie auch weitergeben?

Generell gilt mit Blick auf Tickets: Kauft man sie online bei der Bahn, sind sie personalisiert. Und ab dem 1. Oktober gilt zumindest für Spartickets, dass sie auch in den Reisezentren und bei Agenturen nur noch unter Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse verkauft werden.

Beim Kauf am Automaten gilt die neue Regelung zunächst noch nicht. Allerdings wird auch nur ein sehr geringer Teil der Spartickets im Fernverkehr auf diesem Weg verkauft.

Die Bahn begründete die neue Regelung damit, Kunden besser über den Reiseverlauf informieren zu wollen. So könnten sie per SMS oder Mail etwa über Verspätungen informiert werden.

Name des Reisenden auf dem Ticket

Das bedeutet aber auch: Auf in Reisezentren oder via Agenturen gekauften Spartickets steht künftig der Namen des Reisenden. Nur er oder sie kann dann damit fahren. Eine Weitergabe an Dritte ist folglich nicht möglich.

Denn bei der Ticketkontrolle können die Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter auch einen Ausweis verlangen, um die Namen abzugleichen, so eine Bahnsprecherin.

Nicht-personalisierte Tickets indes kann prinzipiell auch jemand anderes als man selbst nutzen, hier ist eine Weitergabe also möglich. Was verboten ist, ist ein Weiterverkauf.

Immer möglich ist auch bei Spar- und Super-Spartickets, sie für jemand anderes zu kaufen: Dann aber muss der Name dieses Dritten angegeben werden – der steht dann auf dem Ticket. Nach der Buchung ist ein Umschreiben des Tickets auf eine andere Person nicht mehr möglich, das gilt auch für Flexpreis-Tickets. Dann bleibt nur: Stornieren (falls möglich) und neu buchen.

Flex- oder Super-Sparpreis

Zum Hintergrund: Die Bahn unterscheidet verschiedene Ticketkategorien. Die teuren Flexpreis-Tickets lassen sich bis vor dem Reisetag kostenfrei stornieren oder umtauschen. Für diese Tickets gilt auch die neue Regelung zur Angabe von Kontaktdaten im Reisezentrum und bei den Agenturen ab 1. Oktober noch nicht.

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Ein Sparpreis-Ticket ist nicht umbuchbar, lässt sich aber bis vor dem Reisetag gegen 10 Euro Gebühr stornieren. Super-Sparpreistickets bieten weder eine Umbuchungs- noch eine Stornooption.

Ausnahme: Digital gekaufte Tickets lassen sich bis zwölf Stunden nach der Buchung kostenfrei stornieren, unabhängig von der Kategorie. Der Sofortstorno funktioniert über das Kundenkonto auf „Bahn.de“, in der App DB-Navigator sowie ohne Kundenkonto über die Auftragssuche. (mp/dpa)

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