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Die wirren Nachrichten zum angeblichen „Vergewaltigungstag“ verbreiteten sich in erster Linie via TikTok, heißt es vom Berliner Senat.
  • Die wirren Nachrichten zum angeblichen „Vergewaltigungstag“ verbreiteten sich in erster Linie via TikTok, heißt es vom Berliner Senat.
  • Foto: picture alliance / NurPhoto | Jaap Arriens

Berliner Politik warnt Schulen: Angeblicher „Vergewaltigungstag“ steht bevor

Nicht immer können Kinder und Jugendliche den Wahrheitsgehalt von Videos auf beliebten Portalen prüfen. Aktuell kursieren wieder Fake News an manchen Schulen. Es geht um sexuelle Übergriffe.

Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat die Schulen vor Falsch-Informationen aus dem Internet zum Thema sexuelle Belästigung von Mädchen und Jugendlichen am Mittwoch, den 24. April, gewarnt.

Es gebe einen „verstörenden TikTok-Trend“, der als „National Rape Day“ (deutsch: Nationaler Vergewaltigungstag) bekannt sei und am 24. April auf die Schulen Auswirkungen haben könnte, schrieb Günther-Wünsch am Dienstag in einem Brief an die rund 800 Berliner Schulen. 

Bereits 2021 sei auf TikTok zur Belästigung aufgerufen worden

Zum ersten Mal sei 2021 über ein TikTok-Video aufgefordert worden, am 24. April junge Frauen und Mädchen anzufassen und zu belästigen, weil diese Handlungen an diesem Tag angeblich nicht bestraft würden, heißt es in dem Brief. Zwar sei das Video gelöscht und die Behauptung bereits damals als Falschmeldung enttarnt worden, das Thema halte sich jedoch hartnäckig. „Aktuell wird diese Falschmeldung erneut vermehrt von TikTok-Nutzern aufgegriffen und findet unter anderem in Chats Verbreitung an Schulen.“

Günther-Wünsch forderte die Schulen auf, im Lehrerkollegium ein Bewusstsein für diese Form von Fake News im Internet zu schaffen. Schüler, die das Thema ansprächen, sollten ernst genommen werden. Lehrer sollen bei dem Thema sexuelle Übergriffe aufmerksam und handlungssicher sein.

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„Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Straftaten nach § 177 StGB, die unmittelbar zur Anzeige gebracht werden müssen. Dies gilt auch für das Verbreiten von Inhalten, die zu rechtswidrigen Taten auffordern.“

Auf Nachfrage hieß es von der Senatsbildungsverwaltung, das Thema sei aktuell an einzelnen Schulen von Schülern angesprochen worden, man wolle mit dem Brief vorsorglich darauf hinweisen. (dpa/mp)

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