Man sieht einen Schultisch, einen Schreibblock, eine Federtasche und darauf eine Stoffmaske, wie zum Anfang der Corona-Zeiten getragen. Außerdem eine Hand mit einem Bleistift zischen Ring- und Mittelfinger mit blauen Glitzernagellack und Ring.
  • Der Familienrichter bekommt Bewährung für sein Corona-Masken-Urteil. (Symbolbild)
  • Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Richter wollte Maskenpflicht an Schulen kippen – und entkommt nur knapp dem Knast

Er wollte die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen. Die Staatsanwaltschfaft forderte drei Jahre Gefängnis. Das bleibt dem Mann nun erspart.

Ein Familienrichter, der mit einer Entscheidung die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sprach den Juristen am Mittwoch der Rechtsbeugung schuldig und verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis und die Verteidigung Freispruch gefordert.

Richter wollte Maskenpflicht kippen: Kein Gefängnis – aber Bewährung

Der Mann habe einen Beschluss verfügt, den er von vornherein so beabsichtigt hatte, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Verfahren am Amtsgericht Weimar, wo er seine Entscheidung fällte, habe er aktiv generiert.

Das könnte Sie auch interessieren: Neuer Rekord: Wie Hamburg den Ansturm auf die Schulen schaffen will

Der Familienrichter hatte im April 2021 verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen dem damals geltenden Hygienekonzept des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Seine Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen aufgehoben. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig. (dpa/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp