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Rettungsfahrzeuge stehen vor dem U-Bahn-Station Feldstraße. Ein 43 Jahre alter Mann ist dort am Samstag von einer U-Bahn erfasst worden.
  • In China ist der Singles' Day DAS Shopping-Ereignis des Jahres – mit entsprechenden Paketmengen.
  • Foto: Wang Peng/XinHua/dpa

Shopping statt Helau: „Singles‘ Day“, die nächste große Rabattschlacht im Netz

Sind Sie nicht verpartnert, verheiratet oder in irgendeiner Form einer Partnerschaft mit einem anderen Menschen verbandelt? Herzlichen Glückwunsch, denn am 11. November ist Ihr Feiertag – der „Singles‘ Day“. Zu diesem Anlass versprechen viele Online-Händler massive Rabatte. Aber was hat es mit diesem Brauch auf sich?

Während in Köln, Düsseldorf oder Mainz der „Elfte im Elften“ klassisch mit dem Auftakt der Karnevalssaison verbunden ist – Helau und Alaaf! –, hat das Datum in China eine ganz andere Bedeutung. Denn im 11. November, dem 11.11., verbirgt sich gleich vierfach die Zahl Eins. Kein anderes Datum soll das Alleinsein deutlicher symbolisieren.

„Singles‘ Day“: Der Rabatt-König heißt nicht Amazon

Mittlerweile wird in vielen chinesischen Städten am 11. November allerdings auch besonders oft geheiratet. Die Symbolik der Eins heißt dann: „Du bist der/die Einzige für mich“. Egal, ob sich Singles ihren für-immer-alleine-Frust von der Seele shoppen oder sich frisch vermählte Paare mit ihren Geldgeschenken in einen glücksbeseelten Kaufrausch stürzen wollen: Der Onlinehandel hat das Potenzial schnell bemerkt.

Insbesondere „Alibaba“ hat sich zum König des „Singles‘ Day“ aufgeschwungen. 2022 soll die 1999 vom heutigen Multimilliardär Jack Ma gegründete Plattform allein am 11. November einen Umsatz von 85,5 Milliarden US-Dollar gemacht haben. Zum Vergleich: Der US-Gigant Amazon hat an seinem besonderen Aktionstag, dem „Prime Day“, im vergangenen Jahr rund 12,1 Milliarden US-Dollar umgesetzt.

Rabatt beim Online-Shopping: Das raten Verbraucherschützer

Neben dem „Singles‘ Day“ locken auch schon die aus den USA herübergeschwappten Handels-Feiertage „Black Friday“ (24.11.) und der „Cyber Monday“ (27.11.) mit einer riesigen Rabattschlacht – teils weit vor den eigentlichen Tagen. Die Verbraucherzentralen mahnen Online-Shopper zur Vorsicht: Nicht immer lohnen sich die Angebote.

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Verbraucher:innen sollten insbesondere einen kühlen Kopf behalten. Preise und Angebote ändern sich oft, es gibt ablaufende Balken, sinkende Bestände oder heruntertickende Countdowns. Meist sind das nur Tricks, die Kaufdruck erzeugen sollen. Man sollte nie auf Preisvergleiche in verschiedenen Suchmaschinen verzichten. Denn so lassen sich „schwarze Schafe“ gut entlarven – und so ein Vergleich lohnt sich manchmal mehr als ein vermeintliches Supersonderangebot.

Verbraucherzentrale gibt Tipps: Darauf sollten Sie beim Online-Shopping achten

Zudem werden die großen Rabatte oft auf die unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller gewährt. Doch dieser Preis wird quasi nie verlangt. Die Verbraucherzentralen empfehlen zudem, immer an den Schutz der eigenen Daten zu denken: Man sollte beim Bestellen nur so viele Daten wie nötig angeben. Wer regelmäßig die Suchverläufe oder Cookies löscht, entzieht den Unternehmen außerdem Informationen über die eigenen Vorlieben – das kann sich ebenfalls stark auf Preise oder Rabatte auswirken.

Käufer:innen sollten außerdem darauf achten, ob der Shop seriös ist. Auf Online-Marktplätzen sind in der Vergangenheit wiederholt Fake-Shops aufgefallen. Teils betreiben diese auch eigene Seiten im Netz, die täuschend echt an seriöse Anbieter erinnern. Dort zahlen Kund:innen zwar viel Geld, die bestellte Ware erhalten sie aber niemals.

Es gilt immer: Niemals per Vorkasse zahlen, sondern vorzugsweise per Rechnung oder Lastschrift. Und wenn einem die Ware doch nicht gefällt oder es im Nachhinein ein günstigeres Angebot gibt: Das Widerrufsrecht gilt in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach der Lieferung.

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