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  • Foto: imago/DeFodi

„NSU 2.0“: Jan Böhmermanns Daten illegal von Polizei-PC abgerufen

Berlin –

Der Mann spricht aus, was Rechte nicht hören wollen. Und deshalb wird er bedroht. Im Zuge der Drohbrief-Affäre um den „NSU 2.0“ wurden auch die Daten von Jan Böhmermann illegal von einem Polizeicomputer abgerufen. Ein paar Tage später bekam er eine Drohmail, in der seine Privatadresse stand.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hatte am Donnerstag im Innenausschuss des Hessischen Landtags mitgeteilt, dass persönliche Daten Böhmermanns am 25. Juli 2020 von einem Polizeirechner in Berlin abgerufen wurden. Das kam im Zuge der Ermittlungen zum „NSU 2.0“ heraus. Auf die Frage, ob der Moderator anschließend ein Drohschreiben erhielt, machte die Ministerin keine Angaben.

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Der Frankfurter Rundschau allerdings liegt eine Drohmail des „NSU 2.0“ vor, die an andere Betroffene ging – und in der Jan Böhmermanns Adresse zu lesen ist. 

Berliner Polizei: Abfrage war dienstlich

Nun erklärte die Berliner Polizei, die „Abfrage der Meldeanschrift eines Moderators“ durch einen Polizisten sei im Juli 2019 geschehen und nicht im Juli 2020. „Nach jetzigem Kenntnisstand erfolgte die Überprüfung aus einem dienstlichen Kontext heraus. Der Angehörige der Polizei Berlin, der die Abfrage tätigte, hat die Abfragegründe plausibel dargelegt.“ Er werde nicht als Verdächtiger geführt. Stattdessen soll er als Zeuge befragt worden sein.

Am 6. November kehrt „Böhmi“ übrigens zurück auf den Bildschirm: Da startet das „ZDF Magazin Royale“, um 23 Uhr, direkt nach der „heute show“. (miri)

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