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Polizist im Einsatz
  • Ein Polizist mit einer Mehrzweckpistole zum Verschießen von Reizstoffen im Einsatz bei einer Demo.
  • Foto: picture alliance/dpa

Neue Studie über Polizeigewalt: Schlechte Chancen für Betroffene

„Ganz überwiegend bleibt übermäßige Gewalt durch Polizeibeamte ohne strafrechtliche Folgen“ – das ist ein unerfreuliches Fazit des Forschungsprojektes Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt:innen. Der Frankfurter Polizeiforscher Tobias Singelnstein hat für seine Studie 3300 Betroffene befragt und Interviews mit 60 Polizeibeamten und Juristen verschiedener Bereiche geführt. Die Ergebnisse: nicht erfreulich.

Nur wenige Menschen, die Opfer polizeilicher Gewalt werden, zeigen das an: „Ein Großteil der Verdachtsfälle bleibt dadurch im Dunkelfeld. Nur 14 Prozent der von uns befragten Betroffenen gab an, dass in ihrem Fall ein Strafverfahren stattgefunden habe“, sagte Singelnstein.

Selbst wenn es zur Anzeige kommt, passiert meist: nichts. In 90 Prozent der Fälle stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. In gerade mal zwei Prozent der Fälle wird Anzeige erhoben. Im Verfahren stehe dann oft Aussage gegen Aussage – und hinzu kommt, dass viele Polizisten dank häufiger Aussagen bei Prozessen „gerichtserfahren“ seien. 

Polizeigewalt: Fast jeder fünfte Betroffene erlitt schwere Verletzungen

Der Fachmann kritisiert auch, dass in Gesetzen nicht explizit steht, welche „einfache körperliche Gewalt“ Polizisten erlaubt ist. „Aktuell wird sehr intensiv über Schmerzgriffe diskutiert und man sieht, dass die verschiedenen Polizeien in den verschiedenen Ländern da unterschiedliche Linien haben“, so Singelnstein.

19 Prozent der Befragten gaben an, durch Polizisten schwere körperliche Verletzungen erlitten zu haben, also Knochenbrüche oder Verletzungen an Gelenken und Sinnesorganen. Doch warum kommt es immer wieder zu solchen Eskalationen? „Polizeibeamte sind darauf geschult, Situationen zu dominieren“, sagt Kriminologe Singelnstein. „Eine Maßnahme, die einmal angeordnet wurde, wird dann auch durchgezogen.“

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Zwar hat die Polizei ein Gewaltmonopol – aber die Beamten dürften Gewalt „nur ausnahmsweise einsetzen“ sagt Singelnstein. „Auf der anderen Seite sehen wir, dass es innerhalb der Polizei eine gewisse Normalisierung der Gewalt gibt, weil es für die Beamten zu ihrem beruflichen Alltag gehört.“ (miri/dpa)

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