Neue Regeln für E-Scooter: Das ist geplant
Seit mehr als fünf Jahren sind sie erlaubt und düsen auch durch Hamburg: E-Scooter. Das bundesweite Regelwerk für die Elektroroller soll nun geändert werden. Doch es wird schon Kritik laut.
Für die Nutzung von E-Scootern sind neue Regeln geplant. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt, der etwa ab 2027 Blinker vorschreibt. Der Fußgänger-Fachverband „Fuss“ ist unzufrieden, auch der ADAC fordert Nachbesserungen. Was konkret geplant ist:
Angleichung an Regeln zum Radverkehr
Es geht zum einen um sogenannte „verhaltensrechtliche Regelungen“ – im Kern: Für E-Scooter-Fahrer sollen möglichst die gleichen Vorschriften gelten wie für Radfahrer. Ein Beispiel: Auch Fahrer von E-Scootern sollen künftig bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Außerdem sollen Gehwege oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei” auch für E-Scooter freigegeben werden, mit Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht auf die Fußgänger.

Während einer Übergangsfrist von einem Jahr sollen Kommunen prüfen, welche ihrer Gehwege und Fußgängerzonen sich für die E-Scooter-Freigabe eignen.
Fußgänger-Verband kritisiert Wissing
Der Fachverband Fuss sieht darin eine „grobe Attacke” auf die Menschen zu Fuß. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wolle E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen, außerdem wolle er den bisher vorgeschriebenen Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Metern beim Überholen abschaffen.
Auch wolle der Minister das Abstell-Chaos verfestigen, indem er das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreibe. Die Fußgänger-Lobby fordert, dass die Mietroller nur noch auf markierten Flächen abgestellt werden dürfen.
Blinker verpflichtend
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass neu zugelassene E-Scooter ab 2027 einen Blinker haben müssen. Derzeit zeichnet sich aber bereits der Trend ab, dass viele neuere Fahrzeuge standardmäßig über Blinker verfügen, weil viele Nutzer es als unsicher empfinden, wenn sie beim Abbiegen für das Handzeichen den Lenker loslassen müssen.
ADAC will besseren Opferschutz
Aus Sicht des ADAC bleibt ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz. Bei E-Scootern bestehe bisher aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde keine Gefährdungshaftung, so eine Sprecherin. „Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten.”
Viele Unfälle
Im vergangenen Jahr starben nach Angaben des Statistischen Bundesamts 22 Menschen bei Unfällen mit E-Scootern auf Deutschlands Straßen, 2022 waren es elf Tote gewesen. Insgesamt gab es im Bundesgebiet 9.425 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten. Das waren 14,1 Prozent mehr als im Jahr davor. Häufigste Unfallursachen: Falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege und Fahren unter Alkoholeinfluss.
TÜV-Verband begrüßt Änderungen
Für den TÜV-Verband sagte der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, Richard Goebelt, es sei notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit.
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Länder und Verbände können bis 9. August Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Auch der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen. (dpa/mp)
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