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Nach erfolgreicher Bürgergeld-Abstimmung der Ampel: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hofft auf eine schnelle Entscheidung im Bundesrat.
  • Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)
  • Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Nachfolge für Hartz IV: Bürgergeld nimmt erste wichtige Hürde

Die Ampel ist sich einig: Nun soll es schnell gehen mit dem Bürgergeld – trotz hagelnder Kritik der Union. Abgesehen von höheren Bezügen liegt der Fokus der neuen Pläne auf langfristiger Qualifizierung statt dem Druck schneller Vermittlung.

Der Bundestag hat das von der Ampel-Koalition geplante Bürgergeld auf den Weg gebracht. SPD, Grüne und FDP stimmten mit ihrer Mehrheit für das Gesetz. In namentlicher Abstimmung stimmten 385 Abgeordnete für das Gesetz, 261 dagegen. Es gab 33 Enthaltungen.

Bürgergeld-Abstimmung im Bundesrat

Das Bürgergeld soll mit dem Jahreswechsel schrittweise das heutige Hartz-IV-System ablösen. Allerdings ist dafür noch eine Zustimmung im Bundesrat nötig, der voraussichtlich am Montag darüber entscheidet. Die Union hat damit gedroht, das Bürgergeld dort zu blockieren, weil es aus ihrer Sicht die Motivation senkt, eine Arbeit anzunehmen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warb nach der Debatte im Bundestag am Donnerstag um Zustimmung in der Länderkammer. „Falls das nicht gelingen sollte, gibt es noch eine Chance, nämlich die Möglichkeit, in einem zügigen Vermittlungsverfahren zu Ergebnissen zu kommen.“ Man müsse aber bis spätestens Ende November fertig sein, damit das Bürgergeld zum 1. Januar in Kraft treten könne. Mit Vermittlungsverfahren ist eine Kompromisssuche im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gemeint.

Ampel plant Systemwechsel durch Bürgergeld

Der heutige Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende soll auf 502 Euro angehoben werden. Dass es mindestens so viel sein muss, ist wegen der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten unstrittig. CDU und CSU hatten vorgeschlagen, die Anhebung aus dem Bürgergeld-Gesetz herauszulösen, damit die Erhöhung zum 1. Januar umgesetzt werden kann. Über den Rest des Gesetzes könne man dann später diskutieren. Die Ampel-Koalition lehnt das ab.

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Kern der Reform ist ein Systemwechsel. Vor 20 Jahren hatte der damalige Bundeskanzler Gerard Schröder (SPD) eine Kommission eingesetzt unter der Leitung von Ex-VW-Manager Peter Hartz. Aus deren Vorschlägen für Arbeitsmarkt- und Sozialreformen gegen die damalige Massenarbeitslosigkeit entstanden mehrere Gesetze: „Hartz I“ bis „Hartz IV“.

Der Druck auf Arbeitslose wurde erhöht, was zu Protesten führte und dazu, dass auch die Sozialdemokraten zunehmend unter Druck gerieten. Schröder verlor die Bundestagswahl 2005 und neben der SPD etablierte sich die Linkspartei. Nun soll Hartz IV weg.

Im Fokus: Unterstützung statt Sanktionen

Dass die SPD das Bürgergeld nun zur „Traumabewältigung“ brauche, wie es in der Union heißt, nennt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im aktuellen Podcast der SPD-Bundestagsfraktion „Quatsch“. „Wir hatten damals Massenarbeitslosigkeit, wir reden heute über Arbeitskräftemangel.“ Deshalb brauche es eine grundlegende Reform mit „Entbürokratisierung, Befähigung, Qualifizierung und verlässliche(r) Absicherung“.

Arbeitslose sollen den Plänen zufolge künftig weniger durch angedrohten Leistungsentzug (Sanktionen) unter Druck gesetzt und dafür bei Weiterbildungsmaßnahmen stärker unterstützt werden. Zudem sollen Vorgaben zur erlaubten Vermögenshöhe und zur Wohnungsgröße bei Leistungsbeziehern gelockert werden.

„Vertrauenszeit“ und „Karenzzeit“ im Bürgergeld-Gesetz

Zwei der Schlagwörter im Bürgergeld-Gesetz. Man wolle niemanden unter Generalverdacht stellen, heißt es von der Ampel. Deshalb sollen Leistungen in den ersten sechs Monaten des Bürgergeldbezugs („Vertrauenszeit“) nur in Ausnahmefällen gekürzt werden, wenn jemand beharrlich mit dem Jobcenter nicht kooperiert.

Für die ersten beiden Jahre („Karenzzeit“) soll zudem niemand sein Vermögen antasten müssen, es sei denn, es ist „erheblich“ und liegt über 60.000 Euro, plus 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Auch ein Umzug in eine kleinere Wohnung soll in der Karenzzeit nicht nötig sein.

Zusage von anhaltendem Schonvermögen

Auch nach zwei Jahren Bürgergeldbezug soll mehr Vermögen als bisher unangetastet bleiben. Das betrifft auch Anlagen zur Altersvorsorge oder Eigenheime bis 140 und Eigentumswohnungen bis 130 Quadratmetern. Es gehe nicht um große Villen im Tessin, sagt Heil. „Es geht um die Frage, dass Leute, die sich im Leben etwas erarbeitet haben, wenn sie in Not geraten, nicht alles auf den Kopf hauen müssen.“

Betroffene sollten „den Kopf frei haben sich zu qualifizieren und weiterzubilden, neue Arbeit zu suchen und sollen sich nicht rumschlagen müssen mit dem Aufbrauchen von Vermögenswerten oder dem Auszug aus der bisher bewohnten Wohnung“, sagte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert vor kurzem im Deutschlandfunk.

Ausbildung von Fachkräften für dauerhafte Tätigkeiten

Zusätzlich zum Bürgergeld soll es 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat geben, wenn jemand einen Berufsabschluss nachholt oder 75 Euro zusätzlich, wenn andere Weiterbildungsmaßnahmen angenommen werden.

Den sogenannten Vermittlungsvorrang will die Ampel abschaffen. Ziel soll es demnach künftig nicht mehr sein, Betroffene möglichst schnell in irgendeinen Job zu vermitteln, sondern durch Weiterbildung für eine dauerhafte Tätigkeit vorzubereiten. Hier wird auch mit dem Fachkräftemangel argumentiert. Auf den Weiterbildungsteil im Gesetz legt vor allem die FDP in der Ampel wert, die mit einigen anderen Teilen des Bürgergelds auch ihre Bauchschmerzen hatte, wie die koalitionsinternen Beratungen im Sommer gezeigt hatten. (dpa/mp)

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