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Nach einem tödlichen Sturz aus einem Riesenrad muss ein Schausteller nun ins Gefängnis. (Symbolbild)
  • Nach einem tödlichen Sturz aus einem Riesenrad muss ein Schausteller nun ins Gefängnis.(Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Nach tödlichem Sturz aus Riesenrad: Schausteller muss in den Knast

Zweieinhalb Jahre nach dem tödlichen Sturz eines Mannes aus einem Riesenrad in Herzogenaurach hat es in dem Fall ein weiteres Urteil gegeben.

Ein 63 Jahre alter Schausteller wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 14 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, wie das Amtsgericht Erlangen am Freitag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

31-jähriger Kolumbianer stürzte aus Riesenrad

Ein 31-jähriger Kolumbianer war am Abend des 20. Juli 2019 auf dem Musikfestival „Open Beatz“ im nahe Nürnberg gelegenen Herzogenaurach aus einer Gondel des Riesenrads 25 Meter in die Tiefe gestürzt. In der Nacht starb er im Krankenhaus.


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Das Amtsgericht teilte mit, die Gondel sei nicht ordnungsgemäß geschlossen gewesen. Laut Bayerischem Rundfunk hatten Untersuchungen ergeben, dass der Sperrbolzen unsachgemäß eingebaut war, dass auch in anderen Gondeln Türen mangelhaft schlossen und sich die Türen entgegen der Vorschrift nach außen statt nach innen öffneten.

Opfer war betrunken und tanzte in der Gondel

Eine Sprecherin des Gerichts sagte am Freitag, in das Urteil sei aber auch mit eingeflossen, dass das Opfer stark alkoholisiert gewesen und entgegen der Richtlinien aufgestanden sei und getanzt habe.


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Das Gericht ging mit seinem Urteil am Mittwoch noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus: Die hatte auf 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung plädiert, die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Riesenrad befand sich noch im Aufbau, TÜV segnete ab

Bereits im November war in der Sache ein TÜV-Mitarbeiter ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil ist laut dem Amtsgericht rechtskräftig.

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Der Mann hatte demnach Mängelfreiheit bescheinigt, obwohl das Riesenrad noch im Aufbau war. Beteiligt waren außerdem zwei Franzosen, die das Riesenrad beschafft hatten. Um sie kümmere sich die französische Justiz, sagte die Gerichtssprecherin. (dpa)

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