Warum ein Schulranzen-Hersteller jetzt Millionen blechen muss
Wer seinem Kind einen Schulranzen kauft, staunt an der Kasse oft nicht schlecht: Rucksäcke der beliebten Marken „Ergbobag“ und „Satch“ kosten oft 200 Euro und mehr. Jetzt muss der Hersteller ein hohes Bußgeld zahlen – weil er seinen Händlern jahrelang Preisvorschriften machte.
Das Bundeskartellamt hat gegen den Schulranzenhersteller Fond Of aus Köln, der hinter den begehrten Marken steckt, ein Bußgeld in Höhe von rund zwei Millionen Euro verhängt: wegen Einschränkung des Preiswettbewerbs. Das Unternehmen habe jahrelang Mindestpreise vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschritten, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt gestern in Bonn.
Schulranzen: Hohe Zahlungsbereitschaft der Eltern
Eine sogenannte vertikale Preisbindung geht häufig zu Lasten der Verbraucher:innen und kann dazu führen, dass sie im Ergebnis schlicht höhere Preise zahlen müssen. „Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel“, erklärte Mundt.
Die Einhaltung der Mindestpreise ist demnach zwischen 2010 und 2018 durch das Unternehmen systematisch kontrolliert und auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt worden. Dabei dürfen Hersteller eigentlich schon seit den 1970er Jahren nur unverbindliche Preisempfehlungen geben.
Händlern drohten Einschränkungen
Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls gegen das Unternehmen ermittelt hatte – und nach einer Durchsuchungsaktion im Januar 2019.
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„Ergobags“ sind Schultaschen, die nach Angaben des Herstellers dem „Prinzip der optimalen Lastverteilung“ folgen, das sich im professionellen Wandersport bewährt habe. Unter der Marke „Satch“ stellt Fond Of Schulrucksäcke für ältere Kinder her. Auch hier wirbt das Unternehmen aus Köln mit dem ergonomischen Konzept.
Das Unternehmen zeigt sich kooperativ
Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt, dass das Kölner Unternehmen mit dem Kartellamt umfassend kooperiert habe und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden konnte, berichtete die Wettbewerbsbehörde. Der Bußgeldbescheid ist damit rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Fond Of handelnden Personen wurde das Verfahren eingestellt. (due/afp/dpa)
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