Lehrerin seit 16 Jahren krankgeschrieben: Disziplinarverfahren eingeleitet
Der Fall sorgt seit Wochen bundesweit für Empörung: Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet ist seit 16 Jahren krankgeschrieben, ohne dass es jemandem auffiel. Als die Sache endlich registriert wurde, wollte das Schulministerium die Frau zum Amtsarzt schicken. Doch die wehrte sich! Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entschieden: Der Dienstherr darf die Untersuchung anordnen.
Gegen die Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 16 Jahren krankgeschrieben ist und dabei ihr volles Gehalt kassierte, ist nun ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Auch in der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf sei intern ein Disziplinarverfahren eröffnet worden, sagte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Bezirksregierung leitet internes Verfahren ein
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Disziplinarverfahren gestartet, war aber für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Innerhalb der Behörde betreffe das Disziplinarverfahren die zuständige Person, berichtet der „Spiegel“.
Der Fall der Lehrerin gelangte durch einen Rechtsstreit an die Öffentlichkeit: Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied Mitte August, dass die Lehrerin von einem Amtsarzt untersucht werden darf. Damit bestätigte es die Sicht des Landes, das als Dienstherr der Frau die Untersuchung im April 2025 angeordnet hatte, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist.
Seit 2009 kein Dienst – psychische Probleme attestiert
Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle. All diesen Punkten folgten die OVG-Richter nicht und bestätigten die Entscheidung aus der Vorinstanz.
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Die Frau hat seit 2009 keinen Dienst mehr geleistet. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer krankschreiben, ohne dass das Land eingriff. Das sei zwar unverständlich, so das OVG, aber für die Entscheidung sei das unerheblich. (dpa)
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