Angeklagter wird in den Saal gebracht

Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal gebracht. Foto: picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Kitagruppe attackiert, Kind und Mann sterben: Prozessbeginn in Aschaffenburg

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Neun Monate nach der tödlichen Messerattacke in Aschaffenburg steht der mutmaßliche Täter vor Gericht. Das Landgericht prüft, ob der 28-Jährige schuldunfähig war – und ob er dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden muss.

Am Landgericht Aschaffenburg hat das Sicherungsverfahren gegen den mutmaßlichen Messerangreifer begonnen, der im Januar 2025 im Park Schöntal eine Kinderkrippengruppe angegriffen haben soll. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der 28-Jährige zur Tatzeit schuldunfähig war.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte wegen einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht seiner Tat zu erkennen. Die Behörde will erreichen, dass der Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Zwei Tote, mehrere Verletzte in Aschaffenburg

Nach bisherigen Erkenntnissen griff der Afghane am 22. Januar 2025 eine Gruppe von Krippenkindern mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser an. Ein zweijähriger Junge marokkanischer Herkunft starb, ebenso ein 41 Jahre alter Deutscher, der den Kindern helfen wollte.

Zudem wurden ein zweijähriges Mädchen aus Syrien und ein 73-jähriger Mann schwer verletzt, eine 59-jährige Erzieherin erlitt einen Armbruch.

Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung sowie mehrere Körperverletzungsdelikte vor. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt eine hohe Wahrscheinlichkeit der Schuldunfähigkeit.

Demnach habe der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung nicht erkannt, dass seine Tat Unrecht war.

Verdächtiger von Aschaffenburg war polizeibekannt

Der Mann flüchtete nach der Tat, wurde aber zwölf Minuten nach dem ersten Notruf in der Nähe von Bahngleisen festgenommen. Das blutverschmierte Messer lag unweit des Tatorts.

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Der Afghane war bereits mehrfach polizeibekannt – unter anderem wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Polizisten, Beleidigung und Sachbeschädigung. Seit März 2023 gab es mehrere Ermittlungen und vorübergehende Aufenthalte in der Psychiatrie.

Zweiter Angriff in Flüchtlingsunterkunft

Im Verfahren geht es auch um einen weiteren Vorfall vom 29. August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau. Dort soll der Beschuldigte eine Bewohnerin gewürgt und mit einem Messer verletzt haben. Für das Verfahren sind sechs Verhandlungstage bis zum 30. Oktober angesetzt. (dpa/mp)

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