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Rotwild ist in einem abgelegenen Revier im Spreewald unterwegs. (Symbolbild)
  • Rotwild ist in einem abgelegenen Revier im Spreewald unterwegs. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance / ZB | Peter Becker

Jäger schlitzt verletzten Hirsch im Gartenteich auf

Ein Jäger im Spreewald tötet einen verletzten Hirsch in einem Schwimmteich mit dem Messer. Videoaufnahmen lösen Kritik aus, verstören Beobachter. War es eine qualvolle Tötung oder wurde das Tier von seinem Leiden erlöst? Behörden wollen den Fall abklären lassen.

Nach Bekanntwerden eines Videos zur Tötung eines verletzten Hirsches in einem Gartenteich im Spreewald haben sich Behörden eingeschaltet. Es entbrannte ein Streit darüber, ob der Jäger mit seinem Vorgehen in Lübben (Landkreise Dahme-Spreewald) gegen das Jagd- und Tierschutzrecht verstoßen hatte. Über seinen Anwalt wies der Mann Kritik zurück: Das Erlegen des Hirsches mit einem Abfangmesser sei alternativlos gewesen. Die Tierrechtsorganisation Peta etwa warf ihm vor, dem Tier sei Leid zugefügt worden, die Tötung qualvoll gewesen. Das Video verbreitete sich vor Tagen in sozialen Medien und war Auslöser für Empörung und Kritik.

Jäger tötet Hirsch im Teich: Streit um Video im Netz

Das Veterinäramt des Kreises Oder-Spree habe Anzeige erstattet, sagte ein Sprecher der Verwaltung am Mittwoch. Es soll geprüft werden, ob das Vorgehen den Vorschriften entspreche. Bei den Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder) und Cottbus sowie bei der Polizeidirektion Süd waren bis Mittwochmittag keine Anzeigen eingegangen. Auch der Kreis Dahme-Spreewald prüfe den Fall, hieß es. Mehrere Medien berichteten über den Fall.

Der Jäger aus dem Kreis Oder-Spree sei von einem Jagdrevier-Inhaber angerufen worden, weil ein junger Rothirsch angeschossen worden sei, schrieb die Kanzlei, die den Jäger vertritt. Das Tier sei in den Schwimmteich geraten und selber nicht mehr herausgekommen. Ein Gewehr-Schuss sei wegen Schaulustiger und der Nachbarbebauung nicht möglich gewesen. „Unser Mandant erlöste den schwerverletzten Hirsch sodann weidgerecht und legal durch Einstechen hinter das sog. ‚Blatt‘ (Schulterblatt).“

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Der Jäger führt sogenannte Nachsuchengespanne, speziell ausgebildete Jagdhunde. Laut Landesjagdverband werden diese Jäger beispielsweise bei Wildunfällen gerufen oder zu Nachsuchen auf Wildtiere, die nicht sofort tödlich getroffen wurden. Verbands-Geschäftsführer Kai Hamann teile mit: „Ich kann mutmaßlich keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz feststellen.“ Die Organisation Peta teilte mit, sie habe Strafanzeige gegen den Jäger erstattet.

Der Hamburger Anwalt des Jägers teilte mit: „Dadurch, dass die Erlösung des zwar sehr schwer verletzten, aber dennoch agilen Tieres von dessen Leiden unter äußerst ungünstigen Umständen im Gartenteich erfolgen musste, kann die Szenerie auf jagdlich und wildbiologisch unerfahrene Personen erschreckend wirken.“ Auf dem Video ist zu sehen, wie der Jäger das Tier immer wieder packt und mehrmals zusticht. Er hatte die Aufnahmen dem Anwalt zufolge selber machen lassen. (dpa/mp)

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