Manfred Genditzki im Gerichtssaal zwischen seinen Rechtsanwälten Regina Rick und Klaus Wittmann. Foto: picture alliance/dpa

Freispruch nach 13 Jahren unschuldig in Haft – Richterin kämpft mit Tränen

Als Manfred Genditzki aus dem Gerichtssaal kommt, brandet Applaus auf. Bekannte fallen ihm um den Hals – viele mit Tränen in den Augen. Nur der 63-Jährige bleibt erstaunlich ruhig. Sein Gesicht verrät keine Gefühlsregung. „Ich werde keine Freudensprünge machen“, sagt er. „Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg.“

Kurz zuvor hat das Landgericht München I ihn mit einem bemerkenswerten Urteil von dem Vorwurf freigesprochen, er habe im Oktober 2008 eine Seniorin in der Wohnanlage, in der er als Hausmeister arbeitete, in ihrer Badewanne ertränkt.

Er sei „aus tatsächlichen Gründen wegen erwiesener Unschuld freizusprechen“ von dem Vorwurf, für den er zweimal verurteilt worden war und rund 13 Jahre zu Unrecht im Gefängnis saß. Der Tod der alten Frau sei kein Verbrechen, sondern ein Unfall gewesen, so das Gericht und stützt sich dabei auf Gutachten, dank denen das Verfahren nach so langer Zeit überhaupt noch einmal aufgerollt wurde.

Richterin kämpft bei der Urteilsbegründung mit den Tränen

„Es tut uns wirklich aufrichtig leid“, sagt die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl, sichtlich ergriffen, sie kämpft bei Urteilsbegründung mit den Tränen. Es tue dem Gericht leid, „dass Sie mitten aus Ihrem normalen Leben gerissen wurden“, dass es Genditzki nicht vergönnt gewesen sei, „Ihre beiden jüngeren Kinder aufwachsen zu sehen, zur Beerdigung Ihrer Mutter zu gehen“.

Manfred Genditzki (r.) und Ehefrau freuen sich gemeinsam über den Freispruch. dpa
Manfred Genditzki (r.) und Ehefrau herzen sich
Manfred Genditzki (r.) und Ehefrau freuen sich gemeinsam über den Freispruch.

Es sei ein steiniger Weg für Genditzki gewesen, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen sei. „Wie es in Ihnen aussieht, kann man nur erahnen.“ Genditzkis Kinder weinen im Zuschauerraum, während sie das sagt.

Und dann wird sie sehr deutlich: „Wir können letztlich nicht beurteilen, warum damals und in den folgenden Jahren alles irgendwie schiefgelaufen ist“, sagt Ehrl. Ihr scheine es aber so „als ob hier manches sehr einseitig verarbeitet und zu Lasten von Herrn Genditzki“ ausgelegt worden sei.

Gericht geht davon aus, dass es gar kein Verbrechen gab

Ursprünglich war dem heute 63-Jährigen vorgeworfen worden, im Jahr 2008 eine 87-jährige Rentnerin aus Rottach-Egern nach einem Streit geschlagen und dann in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Doch das war ein furchtbarer Irrtum. Das Gericht geht mittlerweile davon aus, dass es überhaupt kein Verbrechen gab und die alte Frau, für deren vermeintliche Ermordung Genditzki in Haft saß, stattdessen in die Badewanne stürzte und dort ohne Fremdeinwirkung ertrank.

Genditzki war nach seiner ersten Verurteilung in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts München II zurück, die ihn im Januar 2012 erneut zu lebenslanger Haft verurteilte. Auch hiergegen legte Genditzki Revision ein – dieses Mal ohne Erfolg.

Gerichtssprecher: „Das ist eine Tragödie, die sich kaum in Worte fassen lässt“

Jahrelang kämpfte er danach für ein Wiederaufnahmeverfahren, sammelte Spenden für neue Gutachten und wurde 2022 schließlich aus der Haft entlassen, weil aus Sicht der Justiz nach Vorlage dieser Gutachten kein dringender Tatverdacht mehr bestand.

„Das ist eine Tragödie, die sich kaum in Worte fassen lässt“, sagt Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Genditzki hat das Recht auf eine Entschädigung: Ein zu Unrecht Inhaftierter bekommt in Deutschland 75 Euro pro Haft-Tag. Das wären in Genditzkis Fall weniger als 400.000 Euro für 13 Jahre, in denen er seine Kinder kaum sah und die Geburt des Enkelkindes verpasste.

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Der endlich Freigesprochene fährt nach dem Urteil, auf das er so lange gewartet hat, in ein Münchner Wirtshaus. Dort trifft er sich mit Unterstützer Er stößt an, man umarmt ihn, klopft ihm auf die Schulter. Er wolle aber nicht lange bleiben, sagt er: „Zum Feiern ist mir nicht zumute.“ (dpa/mp)

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