Frau stößt Männer vor Straßenbahnen – und landet in Psychiatrie
Das Landgericht Bielefeld hat die junge Frau, die vor einem halben Jahr in Bielefeld wartende Fahrgäste vor Straßenbahnen gestoßen hat, in die Psychiatrie eingewiesen. Sie wurde am Donnerstag wegen versuchten Mordes in zwei Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Die 23-Jährige habe die Stadt in Angst und Schrecken versetzt, sagte der Richter mit Blick auf die Taten im Februar und März. Für die Menschen an der Straßenbahnhaltestelle seien die Angriffe überraschend gekommen. Sie habe eine schwere Psychose und müsse daher untergebracht werden, weil sie für die Allgemeinheit gefährlich sei, so der Richter.
Zwei Männer hatte die 23-Jährige vom Bahnsteig geschubst. Ein 21-Jähriger wurde beim Aufprall schwer am Kopf verletzt – laut einem Sachverständigen hätte die Sache aber durchaus noch schlimmer ausgehen können, der Student hätte auch vor dem Zug landen können. Ein 29-Jähriger prallte nach dem Stoß seitlich an die Stadtbahn und fiel zurück. Er blieb unverletzt.
Prozess: Junge Frau stößt Männer vor Straßenbahn
In einem dritten Fall bemerkte ein 40-Jähriger den drohenden Angriff rechtzeitig und stellte sich der jungen Frau entgegen. In diesem Fall wurden die Vorwürfe gegen sie letztlich fallengelassen.
„Ich möchte mich für meine Taten entschuldigen“, sagte die 23-Jährige am Donnerstag. Bereits zum Prozessbeginn hatte sie zwei der Schubser zugegeben. An einen der Vorfälle konnte sie sich eigenen Angaben zufolge nicht mehr erinnern.
Bielefeld: Straßenbahn-Schubserin muss in Psychiatrie
Der Richter sagte, die Frau sei bereit für die Unterbringung. Sie stehe unter hohem Druck und habe sich über Jahre hinweg häufig selbst verletzt.
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Laut einem Gutachter hat sie eine Psychose und hört Stimmen, die ihr Befehle erteilen. Zudem konsumiert sie Cannabis und Amphetamine – laut dem Gutachter spricht aber viel dafür, dass die Psychose nicht von diesem Konsum rührt. Die Unterbringung ist grundsätzlich unbefristet, die Voraussetzungen dafür werden aber jährlich überprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/mp)
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