Zwei Menschen wurden auf der A7 schwer verletzt. Hätte der mutmaßliche Gullydeckel-Werfer längst in die Psychiatrie gehört?
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  • Foto: picture alliance/dpa/Clemens Heidrich | Clemens Heidrich

Gullydeckel auf A7: Verdächtiger beging schon mehrere Straftaten

Der mutmaßliche Gullydeckel-Werfer ist kein Unbekannter: Bereits mehrfach ist der psychisch kranke Mann durch Straftaten auffällig geworden. Nun wird gegen ihn wegen versuchten Mordes ermittelt.

Nach dem Wurf von zwei Gullydeckeln von einer Brücke auf die Autobahn 7 bei Hildesheim sitzt der Tatverdächtige weiterhin in Untersuchungshaft. Eine Begutachtung zur Schuldfähigkeit und zur Notwendigkeit einer etwaigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei in Auftrag gegeben worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hildesheim am Mittwoch. Der Beschuldigte habe sich zu dem Vorwurf bisher im Wesentlichen nicht geäußert. Dem 50-Jährigen aus Harsum wird versuchter Mord zur Last gelegt.

Nach Gullydeckel-Attacke: 43-Jährige lebensgefährlich verletzt

Bei der Attacke in der Nacht zum vergangenen Samstag hatte einer der Gullydeckel ein auf der A7 fahrendes Auto getroffen und die Windschutzscheibe durchschlagen. Der 52 Jahre alte Fahrer wurde schwer, seine 43 Jahre alte Beifahrerin lebensgefährlich verletzt.

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Der psychisch kranke Tatverdächtige war bereits in der Vergangenheit mit einer Reihe von Straftaten auffällig geworden. Dabei handelte es sich laut Staatsanwaltschaft vor allem um kleinere Diebstähle. Konkrete Hinweise auf ein erhebliches Gewaltpotenzial habe es nicht gegeben.

Derzeit läuft außerdem ein Ermittlungsverfahren gegen den 50-Jährigen wegen zwei Bombendrohungen, gerichtet an das Hildesheimer Justizzentrum und einen Betreuungsverein. Der Verdächtige hatte laut Hildesheimer Gerichtsangaben bis zum 20. Juli unter rechtlicher Betreuung gestanden, diese wurde auf Antrag seines Betreuers aufgehoben, weil der Mann jegliche Unterstützung abgewehrt hatte.

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Der Bürgermeister der Gemeinde Harsum, Marcel Litfin, wirft den zuständigen Behörden Untätigkeit vor. Der Landkreis Hildesheim weist dies zurück. Nach Landkreis-Angaben war es nicht möglich, den Mann vorsorglich in der Psychiatrie unterzubringen. Laut Gutachten habe keine Eigengefährdung bestanden, eine Fremdgefährdung sei nicht erwähnt worden. (dpa/mp)

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