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Eine Frau hält ihr kaputtes Smartphone in der Hand.
  • Auch kaputte Handys fallen bald unter das neue Reparatur-Recht der EU. (Symbolbild)
  • Foto: imago/Panthermedia

EU beschließt „Recht auf Reparatur“ – das gilt aber nicht für alle Geräte

Das Handy fällt ins Klo, dem Staubsauger geht die Puste aus und die Küchenmaschine ist total durchgeknallt: Nicht einmal auf seine Elektrogeräte kann man sich verlassen. Und was einmal kaputt ist, kommt fast immer weg: Das kauft man dann halt neu. Doch in Zukunft soll sich das ändern: Die EU hat das „Recht auf Reparatur“ endlich beschlossen. Wann es gilt und was Sie wissen müssen.

In der Nacht zu Freitag haben Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einen Durchbruch verkündet und sich auf neue EU-Vorgaben geeinigt. Der Chefverhandler des Parlaments, der deutsche SPD-Abgeordnete René Repasi, euphorisch: „Es wird erstmals ein Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt.“

EU beschließt neues „Recht auf Reparatur“

Was genau bedeutet denn „Recht auf Reparatur“? Die Vereinbarung verpflichtet Hersteller, Informationen über Ersatzteile auf ihrer Website bereitzustellen. So soll auch der Wettbewerb unter Reparaturanbietern angeheizt werden. Diese Infos müssen auch allen Parteien im Reparatursektor – also auch kleinen Werkstätten – zur Verfügung gestellt werden, gaben die EU-Staaten bekannt.

Und: Hersteller dürfen nicht mehr verhindern oder verbieten, dass in Geräte gebrauchte oder 3D-gedruckte Ersatzteile eingebaut werden. Gut für Kunden: Online soll künftig über die voraussichtlichen Kosten einer Reparatur informiert werden. Damit man sich auch darauf verlassen kann, dass sich eine Reparatur lohnt, soll eine Gewährleistung eingeführt werden – und ein Jahr lang für das reparierte Gerät gelten.

Neue Richtlinien sollen auch die Umwelt entlasten

Und für welche Geräte gilt die Richtlinie? Erst mal nur für solche, für die es schon auf EU-Ebene Reparaturvorschriften gibt – die aber bislang unverbindlich sind. So sind bislang unter anderem Kopfhörer oder Möbel nicht durch das Recht auf Reparatur abgedeckt. Auch der Automobilsektor ist aus dem Anwendungsbereich ausgenommen: Dort gebe es bereits einen funktionierenden Reparaturmarkt.

Bis alle auch wirklich von den neuen Regeln profitieren, dauert es aber noch etwas. Erst müssen noch Parlament und EU-Staaten final zustimmen, in aller Regel ist das aber reine Formsache. Danach können die Vorgaben in Kraft treten und müssen nach zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt sein.

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Das „Recht auf Reparatur“ ist nicht nur für Verbraucher von Vorteil – es soll auch die Umwelt entlasten. Nach Schätzungen der EU-Kommission sollen in den kommenden 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und drei Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

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