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Gelee-Bonbons (Symbolbild).
  • Gelee-Bonbons (Symbolbild).
  • Foto: Imago/Wirestock

Erstickungsgefahr für Kinder: Hersteller ruft Süßigkeit zurück

Vorsicht, Erstickungsgefahr – vor allem für Kinder: Die Duisburger Firma Hermann Commerce GmbH ruft Gelee-Süßwaren in verschiedenen Geschmacksrichtungen zurück.

Die Süßigkeiten enthielten Konjakmehl (E 425ii), Johannisbrotkernmehl (E 410) und Carrageen (E 407). Die Bonbons könnten eine Erstickungsgefahr für Verbraucher darstellen, insbesondere für Kinder, gab das Bundesamt für Verbraucherschutz am Mittwoch bekannt.

Rückruf: Erstickungsgefahr durch Gelee-Süßwaren

Betroffen seien die Geschmacksrichtungen Ume, Ume und Erdbeer, Ume und Mango sowie Ume und Maracuja. Sie seien in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen verkauft worden.

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Produkte mit allen Mindesthaltbarkeitsdaten könnten gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden, erklärte das Unternehmen. (dpa/mp)

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