Er stoppte den Amokläufer: Held von Würzburg darf in Deutschland bleiben
Er hat sein Leben für das anderer Menschen riskiert , einen Amokläufer gestoppt – und sollte danach aus Deutschland abgeschoben werden. Jetzt die gute Nachricht: Chia Rabiei darf bleiben!
Der Kurde Chia Rabiei, der die iranische Staatsbürgerschaft hat, lebte am 25. Juni 2021 seit etwa 20 Monaten in Deutschland, als ein psychisch kranker Mann aus Somalia in der Würzburger Innenstadt drei ihm unbekannte Menschen erstach und mehrere Menschen verletzte.
Eine absolut lebensgefährliche Situation. Aber statt sich selbst in Sicherheit zu bringen, stellte Rabiei sich dem Täter mutig und ohne zu Zögern entgegen. Videos dieser Szenen, die seither im Internet kursieren, zeigen, wie der 43-Jährige den bewaffneten Angreifer mit einem Rucksack abwehrt. Für seine Zivilcourage erhielt Rabiei mehrere Auszeichnungen.
Rabiei hat eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre
Jetzt herrscht Freude darüber, dass der Held von Würzburg bleiben darf: „Wir sind alle sehr glücklich“, sagte Rabieis Anwalt nach der Verhandlung. Sein Mandant hat nun eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und kann dann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Rabiei war am 1. November 2019 nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte den Antrag mit Bescheid vom 8. September 2022 allerdings abgewiesen, der Flüchtling klagte dagegen.
Rabiei drohen im Iran Probleme, weil er hier so populär ist
Vor Gericht zeigte sich der Richter erst unbeeindruckt: „Nur weil Sie in Deutschland verhindert haben, dass Leute erstochen werden, sind Sie nicht asylberechtigt!“
Doch schließlich stellte das Verwaltungsgericht fest, dass dem 43-Jährigen durch seine Popularität hierzulande mittlerweile in seinem Heimatland Iran Probleme drohten. „In den Augen des iranischen Staates hat er sich jemandem, der aus islamistisch motivierten Gründen gemordet hat, entgegengestellt“, erklärte sein Anwalt.
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Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Bamf kann beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (dpa/miri)
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