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  • Einer der angeklagten Polizisten vergangene Woche vor Gericht.
  • Foto: picture alliance/dpa | Felix Hörhager

Drogen-Skandal bei Münchner Polizei: Weiterer Beamter vor Gericht

Polizisten-Rabatte auf Koks, ein Dealer, der über Kunden in Uniform auspackt, ein nie da gewesener Polizei-Skandal: Rund zwei Jahre nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Münchner Polizisten hat die juristische Aufarbeitung des Skandals begonnen, den Bayerns Innenminister Joachim Herrmann einst eine „kriminelle Sauerei“ nannte.

Ab Dienstag beginnt ein weiterer Prozess gegen einen Polizisten, der in den Koks-Skandal verwickelt sein soll. Die Vorwürfe: unerlaubter Erwerb und Besitz von Betäubungs- und Dopingmitteln sowie Verwahrungsbruch. Unter anderem soll der 1994 geborene Polizist im Dienst beschlagnahmtes Marihuana selbst konsumiert haben.

Der Prozess ist das zweite Verfahren in dem Kokain-Skandal, der das Münchner Präsidium 2020 erschütterte. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Prozess gegen einen 28-Jährigen begonnen, der seine Verstrickungen unter Tränen gestanden hatte. In der Sache könnte das Urteil am Mittwoch fallen. In dem neu beginnenden Verfahren sind nach Gerichtsangaben drei Verhandlungstage angesetzt.

München: Polizisten sollen Rabatte auf Koks bekommen haben

Im Mittelpunkt der Geschichte um koksende Polizeibeamte steht ein Drogendealer, der die Ermittlungen ins Rollen brachte, nachdem er als Kronzeuge über seine uniformierten Kunden ausgepackt und von Polizisten-Rabatten auf Kokain berichtet hatte. Jahrelang hatte die sogenannte „Soko Nightlife“ in der Sache ermittelt.

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Die Staatsanwaltschaft führte 39 Ermittlungsverfahren gegen 37 Polizeibeamte und erhob sechs Anklagen. 15 Verfahren wurden eingestellt, in zwölf Fällen wurde nach Angaben von Sprecherin Anne Leiding ein Strafbefehl beantragt – auch wenn es dabei um sehr hohe Geldbeträge ging. Die Gründe dafür nach Angaben der Staatsanwaltschaft: Corona und der Wunsch, das Ansehen der Polizei durch öffentliche Hauptverhandlungen in der Sache nicht noch weiter zu beschädigen.

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In einem ersten Urteil war ein Polizist im Oktober 2021 verwarnt und unter Vorbehalt zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil das Gericht es als erwiesen ansah, dass er Dopingmittel gekauft hatte. Anfang November wurde ein weiterer Angeklagter nach Angaben einer Amtsgerichtssprecherin freigesprochen. In dem Fall war es zur Hauptverhandlung gekommen, weil der Polizist Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. (dpa/mp)

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