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Pfleger vor Gericht
  • Der angeklagte Krankenpfleger wird zum Prozess-Auftakt von Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt.
  • Foto: Peter Kneffel/dpa

Das furchtbare Geständnis des „Todes-Pflegers“

Er sollte schwer kranke Patienten überwachen, stattdessen kurierte er seinen Kater aus, spielte am Handy – und wenn die Patienten dabei störten, stellte er sie „ruhig“. Mit tödlichen Folgen: Zwei 80 und 89 Jahre alte Menschen starben. Das Geständnis von Mario G. offenbart menschliche Abgründe.

Der wegen zweifachen Mordes und sechsfachen Mordversuches angeklagter Pfleger hat vor dem Landgericht München I ein Geständnis abgelegt: „Ich hab da einen großen Fehler gemacht“, sagte er.

Es sei nicht seine Absicht gewesen, dass jemand stirbt. Aber er habe immer vor seiner Schicht massenweise Alkohol getrunken, schon morgens elf bis zwölf Flaschen Bier. „Da ich alkoholisiert war, gab es für mich nur die eine Option: Sie ruhigzustellen“, sagt der 26-Jährige.

Todes-Pfleger war „gestresst“ und hatte einen Kater

Die Staatsanwältin spricht von einem „von Eigensucht getriebenen und nur auf sein eigenes Wohlbefinden konzentrierten Angeklagten“. Mario G. bestritt das nicht: „Salopp gesagt habe ich einen Kater gehabt.“ Er sei „selber gestresst“ gewesen. „Ich hatte mit mir zu tun.“ Zwar habe er nie vorgehabt, die Menschen umzubringen, sagt der 26-Jährige immer wieder. In Kauf genommen, dass das passieren könne, habe er aber schon.

„Wenn ich gearbeitet hab, hab ich zum größten Teil nichts gemacht“, sagt er. Erst am Morgen habe er die Patienten aufgesetzt – zur Visite. In ihren Rollstühlen habe er sie dann zur Wand gedreht. „Dann sind sie ruhiger. Wenn die im Blickkontakt mit den anderen sind, können die sich ja unterhalten.“

Einer Frau, die nach einer Kopfoperation eine Kopfdrainage hatte, gab er laut Anklage 25.000 Einheiten des Blutverdünnungsmittels Heparin. Er habe „nicht gewusst, dass 25.000 Einheiten so viel sind“, sagt der Angeklagte. Das kann auch daran liegen, dass er gar kein Krankenpfleger ist, obwohl er im Münchner Klinikum Rechts der Isar als solcher arbeitete, sondern Altenpfleger.

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Eine Zeitarbeitsfirma aus Österreich hatte ihn an das Krankenhaus vermittelt, in Österreich habe er damals nicht arbeiten dürfen, weil er dort wegen Diebstahls vorbestraft war.

Und so mietete er sich in München im Hotel ein und ließ sich jeden Abend mit dem Taxi zur Nachtschicht in die Klinik fahren – weil er zu betrunken für die U-Bahn war und jede Sekunde im Hotel ausnutzen wollte, so sagt er es. Der Prozess wird fortgesetzt.

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