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Jerome Boateng Prozess München
  • Jérôme Boateng am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht in München.
  • Foto: picture alliance/dpa/Matthias Balk

Boateng lehnt Einigung erneut ab – seine Bodyguards sorgen für Ärger vor Gericht

Alles, aber kein kurzer Prozess: Vor Gericht gab es am zweiten Verhandlungstag gegen Profi-Kicker Jérôme Boateng weitere Details, einen Bodyguard-Vorfall – aber immer noch kein Urteil.

Das wird wohl noch länger dauern am Landgericht in München. Zu unterschiedlich sind die Geschichten von Boateng und seiner Ex-Freundin, die schwere Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt gegen ihn erhoben hat. Nachdem Boateng erneut einen Einigungsvorschlag des Gerichts ausschlug, ging es um die Details der Nacht im Jahr 2018.

Zum einen gibt es die Version, in der der Fußball-Weltmeister von 2014 seine damalige Freundin und Mutter seiner Zwillingsmädchen beleidigt, geschlagen und verletzt hat. Für diese Version wurde Boateng vom Amtsgericht in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt.

Eine Freundin seiner Ex-Freundin, die in besagter Nacht mit vor Ort war, stützt diese Version, erzählt von „mehreren Faustschlägen“, mit denen Boateng die Mutter seiner Kinder traktiert haben soll, von heftigen Beleidigungen und davon, dass sie der Frau beistand. Die Schilderung deckt sich in Teilen mit der von Boatengs Ex-Freundin.

Boateng-Prozess in München: Immer noch kein Urteil

In einer zweiten Version hat Boateng seine damalige Freundin höchstens angeschrien. Ein Freund Boatengs, der in der Nacht 2018 ebenfalls mit vor Ort war, entlastet ihn am Freitag vor Gericht, bestreitet die Vorfälle – und stützt Boatengs Aussagen.

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Noch bevor die beiden Zeugen jedoch zur Aussage kommen, sorgt ein Vorfall bei Gericht für Wirbel: So berichtet die Frau sichtlich nervös und aufgewühlt, vor dem Gerichtsgebäude von Männern gefilmt worden zu sein, wovon sie sich bedroht gefühlt habe. Später kommt raus: Das waren Boatengs Bodyguards. Die Staatsanwältin beantragt die Feststellung der Personalien mit der Begründung, es könne eine Straftat oder die Vorbereitung einer Straftat vorliegen. Boatengs Anwälte versuchten noch, zu beschwichtigen und sprachen davon, die durch die Filmerei die „Sicherheitslage Boatengs bewerten zu können.“ (alp/dpa)

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