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Auf Parkplätzen gelten andere Regeln als im „fließenden Straßenverkehr“ hat der BGH entschieden.
  • Auf Parkplätzen gelten andere Regeln als im „fließenden Straßenverkehr“, hat der BGH entschieden.
  • Foto: imago/Gottfried Czepluch

BGH-Urteil: „Rechts vor links“ – warum das nicht überall gilt

Es ist eine der ersten Verkehrsregeln, die man lernt: „Rechts vor links“. Nun hat der Bundesgerichtshof geurteilt: Die angeblich eherne Vorfahrtsregelung gilt nur bei fließendem Verkehr, das heißt auf Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung gilt sie nicht. Das Urteil fordert Autofahrer auf, aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich jeweils auf die Vorfahrt verständigen.

Das Urteil des BHG wurde heute veröffentlicht. Die Gerichte in den unteren Instanzen waren sich nicht einig. Zu entscheiden war der Fall zweier Lübecker, die auf einem Baumarkt-Parkplatz einen Unfall gebaut hatten, weil sie sich wegen eines parkenden Sattelzuges nicht rechtzeitig gesehen hatten. Der Kläger kam von rechts und meinte er müsse daher nicht für den Schaden aufkommen.

Das BGH urteilte nun, dass „rechts vor links“ nur dann gelte, wenn die Fahrspuren „eindeutigen Straßencharakter“ haben, wie die Tagesschau berichtet. Das sei auf Parkplätzen typischerweise aber genau nicht der Fall. Da ginge es eher um Be- und Entladen, zudem seien auch Passanten auf den Fahrspuren unterwegs. Zügig fahre da ohnehin keiner, daher seien strenge Vorfahrtsregeln nicht erforderlich.

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Den Richter:innen müssen bei der Urteilsfällung aber durchaus klar gewesen sein, wie fest verankert die Rechts-vor-Links-Regel in den Köpfen der am Straßenverkehr Beteiligten ist. Es müsse immer damit gerechnet werden, „dass sich der von rechts kommende Kraftfahrer – irrig – für vorfahrtberechtigt hält“, heißt es in dem Urteil. Das sei aber kein Grund, den von rechts Kommenden „zu privilegieren“. Autofahrer sollen aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils auf die Vorfahrt verständigen, ist die Empfehlung.

Für die beiden Fahrer aus Lübeck bedeutet die Entscheidung nun, dass sie sich den Schaden zu 30 und 70 Prozent teilen. Laut „Tagesschau“ waren beide an der unübersichtlichen Stelle zu schnell unterwegs, der eine aber schneller als der andere. (usch)

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