Parken Strafe Berlin
  • Strafzettel (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Ole Spata

Autofahrer parkt 159 Mal falsch – und verliert seinen Führerschein

159 Mal falsch geparkt, 15 Mal zu schnell, nun ist der „Lappen“ weg: In Berlin ist einem Mann wegen diverser Vergehen der Führerschein entzogen wurden. Zu Recht, wie wie ein Berliner Gericht nun urteilte. Der Rowdy selbst hatte behauptet, gar nicht schuld zu sein.

Er sei als Verkehrsteilnehmer „ungeeignet“, weil er so oft falsch geparkt hatte und zu schnell gefahren war: Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines Mannes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zurückgewiesen.

Laut Gericht erfuhr das Amt im Juli 2021, dass gegen den Mann innerhalb nur eines Jahres 174 Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten geführt wurden. Darunter: 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Nach Anhörung des Klägers entzog die Behörde ihm die Fahrerlaubnis. Der Mann wandte ein, dass andere Personen die Verstöße mit drei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen begangen hätten. Außerdem sei beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

159 Mal falsch geparkt: Mann verliert seinen Führerschein

Das Verwaltungsgericht ließ das aber nicht gelten. Zu Recht sei die Behörde von mangelnder Eignung des Klägers ausgegangen, hieß es. Zwar hätten Bagatellverstöße im Straßenverkehr bei der Prüfung der Fahreignung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Anders sei dies aber, wenn ein Kraftfahrer „offensichtlich nicht willens“ sei, im Interesse eines geordneten Verkehrs bestimmte Vorschriften zu beachten.

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Bereits die Anzahl der Verstöße, die nahezu ausnahmslos im Wohnumfeld begangen worden seien, begründe die Zweifel an der Eignung des Mannes. Es komme auch nicht darauf an, ob womöglich Familienangehörige für die Verstöße verantwortlich seien. (alp/dpa)

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