Untersuchungsgefängnis

Ein Justizangestellter öffnet eine Zellentür (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Bericht: 2021 wieder mehr Entlassungen aus U-Haft wegen zu langer Strafverfahren

Aufwendigere Ermittlungen, internationale Verflechtungen und Personalmangel: Im vergangenen Jahr sind einem Medienbericht zufolge bundesweit mehrere Dutzend Tatverdächtige wegen zu langsamer Verfahren aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Es handelt sich dabei um mindestens 66 Tatverdächtige, wie die Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“ am Donnerstag berichteten. Das waren deutlich mehr Fälle als die 40 Entlassungen im Jahr 2020 und fast so viele wie die 69 Fälle im Rekordjahr 2019. Die Zeitungen bezogen sich auf vom Deutschen Richterbund (DRB) bei den Justizministerien und Oberlandesgerichten abgefragte Zahlen.

Bundesweit mindestens 66 Entlassungen aus U-Haft wegen zu langer Verfahren

So meldeten 2021 Sachsen und Schleswig-Holstein mit jeweils elf Haftentlassungen wegen unvertretbar langer Verfahren die meisten Fälle. Dahinter folgte Bayern mit zehn Entlassungen sowie Berlin und Rheinland-Pfalz mit jeweils neun Fällen. Keine Entlassungen wegen Verstößen gegen das sogenannte Beschleunigungsgebot meldeten Brandenburg, Bremen, Hamburg und das Saarland.

Ein Zusammenhang zwischen den Haftentlassungen und möglichen Verfahrensverzögerungen wegen der Corona-Pandemie war für den Richterbund den Angaben zufolge 2021 nur in einem Fall zu erkennen. Es handle sich zudem um Mindestzahlen, denn nicht alle Entscheidungen über Haftaufhebungen wegen Verstoßes gegen das sogenannte Beschleunigungsgebot würden erfasst.

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Die Gründe für die Haftentlassungen seien vielschichtig, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Funke-Zeitungen. Strafverfahren seien heute in vielen Fällen weitaus aufwändiger, etwa wegen großen Datenmengen durch die Digitalisierung, oder es gehe um international verzweigte Tätergruppen.

Zum anderen fehlt es der Strafjustiz laut Rebehn „nach wie vor deutlich“ an Staatsanwälten und Strafrichtern. Selbst vorrangige Haftsachen könnten deshalb von den Gerichten nicht immer innerhalb der rechtsstaatlich gebotenen Fristen erledigt werden. Bundesweit gehe es dabei um 2000 fehlende Stellen. (afp/mp)

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