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Angeklagter zu Bewährungsstrafe verurteilt.
  • Angeklagter zu Bewährungsstrafe verurteilt.
  • Foto: picture alliance/dpa | Roberto Pfeil

Bei AfD-Veranstaltung: Student fährt Demonstranten an – Bewährungsstrafe

Ein Teilnehmer einer AfD-Veranstaltung in Köln, der in eine Gruppe von Gegendemonstranten fuhr, ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Am Mittwoch verurteilte das Kölner Amtsgericht den Bonner Jurastudenten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Unfallflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die für den bislang nicht vorbestraften 24-Jährigen zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht entzog dem Angeklagten den Führerschein und sprach dem Nebenkläger 250 Euro Schmerzensgeld zu.

Gericht verurteilt Teilnehmer von AfD-Veranstaltung

Der Vorfall ereignete sich im April 2019. Dort fuhr der 24-Jährige am Ende eines Wahlkampfabends mit seinem Auto auf einen Rollstuhlfahrer und fünf bis sechs Begleiter zu, als sich die Gruppe an einer zunächst Grün und dann Rot zeigenden Ampel befand. Wie es in der Urteilsbegründung heißt, fuhr der Mann langsam vor, touchierte zunächst den Rollstuhlfahrer, setzte sein Fahrzeug dann zurück und wollte in einem Linksbogen um die Gruppe herumfahren.

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Weil er nicht abgebremst habe, erfasste er den 32-jährigen Nebenkläger mit bis zu zehn Stundenkilometern und hob diesen auf die Motorhaube. „Auch bei dieser Geschwindigkeit ist das gefährlich“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. In der Kurve konnte sich der 32-Jährige leicht verletzt von der Motorhaube abrollen.

Die Gegendemonstranten hatten zuvor Anti-AfD-Parolen in Richtung des Mannes gerufen. Dieser berief sich vor Gericht auf Notwehr: Er sei von der Gruppe bedroht worden. Dafür sahen die Richter keine Anhaltspunkte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (vd/dpa)

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