Am 20.12.2024 soll Taleb A. mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg gerast sein: Sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden verletzt.

Am 20.12.2024 soll Taleb A. mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg gerast sein: Sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden verletzt. Foto: picture alliance/dpa | Heiko Rebsch

Amokfahrt mit sechs Toten auf Weihnachtsmarkt: Darum war die Tat kein Terror

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Warum stuft die Bundesanwaltschaft den Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt mit sechs Toten und über 300 Verletzten nicht als Staatsschutzfall ein? Was das für das Verfahren in Magdeburg bedeutet.

Auch nach erneuter Prüfung übernimmt die Bundesanwaltschaft das Verfahren um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht. Es gebe keinen Staatsschutzbezug, der einen solchen Schritt rechtfertigen würde, erklärte ein Sprecher der obersten Anklagebehörde in Deutschland. Diese gehe nach wie vor davon aus, dass der Beschuldigte aus persönlicher Frustration gehandelt habe über Unrecht, das ihm aus seiner Sicht widerfahren sei, sagte der Sprecher.

Landgericht muss nun über Eröffnung des Verfahrens entscheiden

Mitte August hatte die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt Anklage gegen Taleb A. erhoben, einen 50 Jahre alten Arzt aus Saudi-Arabien. Ihm wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg gerast zu sein. Dabei wurden sechs Menschen getötet, mehr als 300 wurden zum Teil schwerst verletzt.

Das Landgericht Magdeburg hatte das Verfahren dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Strafverfolgung vorgelegt. Nach Auswertung der Akten sei man zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um ein sogenanntes Staatsschutzverfahren handele, so die Begründung. Es handele sich um Straftaten, die geeignet seien, die Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. 

Nach der Entscheidung aus Karlsruhe will das Landgericht laut eines Sprechers frühestens am 13. Oktober über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Dann würden die Verhandlungstermine festgesetzt. 

Generalbundesanwalt schon früher gegen Übernahme

Die Bundesanwaltschaft war von Anfang an in die Ermittlungen einbezogen gewesen und wurde laufend informiert. Am Ende fehlte aber für eine Übernahme der „spezifische Staatsschutzhintergrund“, wie Generalbundesanwalt Jens Rommel im Januar im SWR erklärte. 

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Zwar habe der Beschuldigte viele Kontakte mit staatlichen Stellen gehabt, aber auch mit ganz vielen anderen Stellen und Personen im Clinch gelegen, sagte Rommel damals. Daher dürfte die Tat eher den Charakter einer „Amokfahrt aus persönlicher Frustration“ haben als den Charakter einer terroristischen Tat gegen die Bundesrepublik oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung. (dpa/mp)

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